1. Wertpapiere im weiteren Sinn: Urkunden, in denen private Rechte verbrieft sind, deren Ausübung grundsätzlich an den Besitz der Urkunde gekoppelt ist. 2. Wertpapiere im engeren Sinn (Effekten): Urkunden, die entweder Forderungs- oder Anteilsrechte verbriefen, einen unbedingten oder bedingten Anspruch auf Ertrag gewähren und mit der Eigenschaft der Fungibilität (Vertretbarkeit) ausgestattet sind.