Di. Okt 15th, 2024

Der Deutsche Bankenverband publizierte heute Reformüberlegungen zur Ermöglichung von Wertpapiergeschäften mittels Distributed-Ledger-Technologie (DLT): Die Weiterentwicklung neuer Technologien ermöglicht künftig auch andere Formen der Wertpapieremission als mittels Urkunde. Sollten Wertpapiere künftig unter Nutzung dieser neuen Technologien emittiert werden, könnte dies auch Änderungen in den Prozessen hinsichtlich Wertpapierverwahrung und -abwicklung sowie hinsichtlich Kapitalmaßnahmen und ggf. Wertpapierhandel nach sich ziehen. Hieraus resultierend könnten Anpassungen zivilrechtlicher und regulatorischer Vorschriften auf nationaler sowie europäischer Ebene erforderlich werden, da sich mit der Nutzung einer neuen Technologie bzw. Technik auch die tatsächlichen Geschäftsabläufe ändern, die Grundlage für die Entstehung bestimmter Vorschriften durch die Gesetzgeber waren.

Eine Reform des Aufsichts- und Zivilrechts sollte unter dem Leitbild der Technikneutralität stehen. Es geht darum, ein harmonisiertes Regelwerk und damit ein Level Playing Field für die Emission von Wertpapieren zu schaffen, bei dem urkundenbasierte Emissionen gleichberechtigt neben urkundenlosen Emissionen, z.B. über die Distributet-Ledger-Technologie (wie z.B. „Blockchain“, aber auch andere Varianten), möglich sind. Die rechtliche Einordnung und die grundlegenden Vorgaben für Wertpapiere sind in nationalen Gesetzen (zivilrechtlich) niedergelegt. Diese stehen bei der Diskussion um Einsatzmöglichkeiten der DLT für Wertpapiergeschäfte daher im Wettbewerb mit anderen Jurisdiktionen. Dies betrifft sowohl die Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten zueinander als auch die Rechtsordnungen von Drittstaaten.

In diesem Diskussionspapier sollen vor allem die Begebung, Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren beleuchtet werden, bei denen technologisch verteilte Register (auch: distributed ledger) genutzt werden und wobei die Begründung von Forderungen gegenüber einem Emittenten in geschlossenen oder offenen Netzwerken, wie z.B. im Internet, mit anschließender dezentraler Speicherung von emissionsrelevanten Daten (und ggf. der Codierung von Vertragsbestandteilen über sogenannte smart contracts) erfolgt.

Für die Zwecke dieses Diskussionspapiers sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen von Wertpapieremissionen in verteilten Registern untersucht werden, weshalb die Begrifflichkeiten „DLT“ und „Blockchain“ synonym verwendet werden, obwohl die Blockchain nur eine von mehreren technischen Möglichkeiten ist, ein verteiltes Register zu schaffen bzw. zu führen.

Überdies konzentriert sich die Untersuchung in diesem Diskussionspapier ausschließlich auf solche verteilten Register, die in einem eingeschränkten (permissioned oder restricted) Netzwerk geführt werden, weil nach Auffassung des Bankenverbandes wertpapierregulatorische Anforderungen (z.B. Meldewesen, Legitimationsprüfung „KYC“, Bekämpfung von Geldwäsche/AML) nur so vollumfänglich und mit nachvollziehbaren Verantwortlichkeiten erfüllt werden können. Uneingeschränkt öffentliche Netzwerke bleiben hier hingegen außer Betracht.

Quelle und Link zum kompletten Diskussionspapier:

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