Strikt vom Gesellschaftsvermögen getrenntes Vermögen. Es wird nicht in den Unternehmenswert einer Fondsgesellschaft hineingerechnet, von einer Depotbank verwaltet und wird daher bei Insolvenz des Emittenten ausgesondert.
Strikt vom Gesellschaftsvermögen getrenntes Vermögen. Es wird nicht in den Unternehmenswert einer Fondsgesellschaft hineingerechnet, von einer Depotbank verwaltet und wird daher bei Insolvenz des Emittenten ausgesondert.