Fr. Apr 26th, 2024

Am 1. Juli 2021 tritt das sogenannte Fondsstandortgesetz in Kraft. Damit bekommen inländische Spezialfonds die Erlaubnis in Bitcoin anzulegen. Kommt jetzt das Big Money?

Was bringt das Fondsstandortgesetz mit sich?

Finanzexperten rechnen damit, dass durch das neue Fondsstandortgesetz starke Investitionen in den Kryptomarkt getätigt werden. Inländische Spezialfonds können ab dem 1. Juli bis zu 20 % der von ihnen verwalteten Mittel in Kryptoassets wie Bitcoin anlegen.

Der Bundestag hat am 22. April 2021 dem Bitcoin-Gesetz Deutschland zugestimmt. Zuvor wurde es von den Ministerien Finanzen und Wirtschaft von Olaf Scholz (SPD) und Peter Altmaier (CDU) aufgesetzt. Abschliessend muss der Gesetzentwurf noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Das Zuflusspotenzial für Kryptoassets schätzt Sven Hildebrandt, CEO der Blockchain-Beratung DLC Distributed Ledger Consulting, auf 350 Milliarden Euro ein. Das entspricht einem Fünftel des Vermögens von circa 1,9 Billionen Euro, das sich in den derzeitigen inländischen Spezialfonds befindet.

„Gewaltiger Schritt“ für den Kryptomarkt

Bis zu 350 Milliarden Euro könnten in den Kryptomarkt fliessen – und das vor dem Hintergrund, dass die Marktkapitalisierung des Bitcoin circa 768 Milliarden Euro beträgt. Hildebrandt nennt das einen „gewaltigen Schritt“.

Auf der einen Seite würde der Kryptomarkt stärker reguliert, was durchaus kritische Stimmen hervorruft. Auf der anderen Seite könne das auch ein Vorteil sein, denn Anleger aus dem Ausland würden solche Anlagenformen als sicherer empfinden.

Für wen gilt das Fondsstandortgesetz?

Die neuen Regelungen gelten für Spezialfonds, aber nicht für Publikumsfonds. Laut dem Vizepräsidenten beim Zentralen Immobilien Ausschuss Jochen Schenk, binde das privates Kapital auf unnötige Weise. Privatkapital könne durch das Fondsstandortgesetz nicht stärker in wichtige Infrastruktur- und Nachhaltigkeitsinvestitionen fliessen.

Investmentfonds werden einheitlich geregelt

Im Sommer wird somit eine neue EU-Richtlinie kommen, die in erster Linie den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds vereinfachen soll. Die Frist zur Umsetzung des neuen Bitcoin-Gesetz Deutschland ist kurz und läuft am 2. August 2021 ab.

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