Fr. Mai 3rd, 2024

Die Verlosung findet am 1. Mai 2024 statt: Die Postfinance verlost 3 Bitcoins. Allerdings muss man Postfinance-Kunde sein, in der Schewiz wohnen und zudem gibt es noch weitere Bedingungen. Damit kopiert die Postfinance die Marketing-Methoden der grossen Bitcoin-Börsen. Denn gerade auf Börsen wie CEX, Bitpanda oder KuCoin gibt es immer wieder sogenannte Airdrops und Give-Aways. Hier die Details zur Bitcoin-Verlosung:

Für die Verlosung von 3 Bitcoins gelten folgende Bedingungen:

  • Die Teilnahme am Gewinnspiel der Veranstalterin PostFinance AG (nachfolgend PostFinance genannt) richtet sich nach den nachstehenden Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.
  • Teilnahmeberechtigt sind alle PostFinance-Kund:innen mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz ab vollendetem 18. Lebensjahr, die zwischen dem 21. Februar 2024 und 30. April 2024 mind. 100 US-Dollar in Kryptowährungen investieren.
  • Es besteht keine Steigerung der Gewinnwahrscheinlichkeit, wenn Teilnehmer:innen mehrere oder höhere Investitionen tätigen.
  • Jede Kund:in kann maximal einmal am Wettbewerb teilnehmen.
  • Die 100 US-Dollar können in alle Kryptowährungen im Angebot von PostFinance investiert werden.
  • PostFinance weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass dieser Wettbewerb keine Aufforderung zum Handel mit Kryptowährungen darstellt. Es handelt sich zudem um keine Anlage-/Kaufempfehlung von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen.
  • Verlost werden dreimal ein Bitcoin (1 BTC).
  • Der Gewinn von einem Bitcoin wird direkt auf das Kryptoportfolio der Gewinner:in übertragen. Die Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht an Dritte übertragen werden.
  • Nach Teilnahmeschluss lost PostFinance aus allen Teilnehmer:innen die Gewinner:innen durch ein Zufallsverfahren aus. Die Verlosung findet am 1. Mai 2024 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. PostFinance informiert die Gewinner:innen schriftlich innert zehn Tagen.
  • Alle Gewinner:innen haben das Recht, vom Gewinn zurückzutreten. In diesem Fall muss sich die Person an krypto@postfinance.ch wenden.
  • Bei einem Gewinn muss der Betrag in der Steuererklärung angegeben werden. Die Gewinner:innen müssen innert 60 Tagen eine Wohnsitzbestätigung an PostFinance senden. Der Gewinn verfällt, wenn die Wohnsitzbestätigung nicht innerhalb von 60 Tagen bei PostFinance eingeht. Die Gewinner:innen nehmen zur Kenntnis, dass sie mittels Meldeformular an die ESTV gemeldet werden (Meldung im Sinne von Art. 20a VSTG).
  • PostFinance kann diese Teilnahmebedingungen jederzeit abändern. PostFinance behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Bei vermutetem Betrug oder Missbrauch, Verstoss gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen oder anderen ähnlichen Verhaltensweisen kann PostFinance ohne Angabe von Gründen einzelne Personen von der Verlosung ausschliessen. Bei Ausschluss oder Stopp der Verlosung entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch.
  • PostFinance schliesst jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb aus, soweit gesetzlich zulässig.
  • Über das Gewinnspiel führt PostFinance keine Korrespondenz. Es besteht kein Auskunftsrecht für die Teilnehmer:innen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gewinnspiel unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
One thought on “Bitcoin Schweiz: Postfinance verlost 3 Bitcoins!”
  1. Wie informiert Postfinance Teilnehmende am Wettbewerb über ihre Teilnahme an der Verlosung?

    Ich habe die Bedingungen der Teilnahme letze Woche [20.04.2024] erfüllt, ohne dass meine Teilnahme direkt bestätigt wurde. Wie ist die Teilname eunsehen?

    Existiert dieser Wettbewerb mit Verlosung von drei Bitcoins wirklich?
    Ich bitte um eine Antwort.
    Freundliche Grüße
    Andreas Büchel

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