Schweizerisches Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen. Das neuste KAG ist seit 1.1.2007 in Kraft und bezweckt den Schutz der Anleger sowie die Förderung der Transparenz und der Funktionsfähigkeit des schweizerischen Fondsmarktes. Neuerungen beziehen sich u.a. auf neue Rechtsformen und die Möglichkeit, Derivate einzusetzen.