Sa. Apr 20th, 2024

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Ich habe ja schon vor einiger Zeit über den Lamassu Bitcoin-ATM im Kafi Schoffel geschrieben. Und gemäss Facebookpost der Bitcoin Swiss Association und einer Mailnachricht des Betreibers an mich ist der Bitcoin-Bankomat im Kafi Schoffel ab sofort wieder in Betrieb.

Allan Hertmanowski , der Betreiber war kreativ, und hat den Automaten so modifiziert, dass nun nur noch Bitcoins auf ein vorgedrucktes, sogenanntes Paperwallet überwiesen werden kann. Damit erfüllt der Betreiber die Auflagen der FINMA.

(Das Paperwallet könnt ihr ganz einfach nachher zum Beispiel in euer Blockchain Wallet einlesen und euch die Bitcoin weiterüberweisen. Diese „Hürde“ fordert die FINMA aus juristischen Gründen.

Es gibt also bereits wieder einen funktionierenden Bitcoin-Bankomat in der Schweiz! Wann der Bitcoin Bankomat im IMPACT HUB Zürich wieder den Betrieb aufnimmt ist noch offen.

>> Kafi Schoffel auf FB

>> Blogartikel über das Kafi Schoffel

 

NACHTRAG: Hier ein Zitat aus einem (älteren) Antwortschreiben der FINMA bzgl. Paper Wallets:

[..] Nach Prüfung der von Ihnen beschriebenen Funktionsweise der Paper Wallets gelangt die FINMA zum Schluss, dass durch die Verwendung derartiger, vorgängig erstellter physischer Karten allein zwar noch keine hinreichende Identifikation des Kunden gewährleistet werden kann. Allerdings kann durch die Ausgabe von Paper Wallets der Bezüger von Bitcoins auf eine Person eingegrenzt werden. So kann mit Bezug auf Transaktionen bei einem mit Paper Wallets ausgestatteten Bitcoinautomaten unter Umständen ein Dri- oder generell ein Mehrparteienverhältnis ausgeschossen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Bitcoin-Automat durch die entsprechenden technischen Vorkehrungen ausschliesslich Transaktionen an diejenigen Wallets zulässt, die vorgängig mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Paper Wallets definiert wurden und keine anderen Bitcoin-Wallets über den Automaten angesteuert werden können. Ferner muss durch den Betreiber sichergestellt sein, dass eine zum Zeitpunkt der Transaktion physisch über das originale Paper Wallet (und damit den Private Key für das Bitcoin-Wallet) verfügt. Dies setzt eine entsprechende Verifizierung der originalen Paper Wallets durch den Autmaten voraus.

Mit Blick auf die vorgenannten Erwägungen kann die von Ihnen geschilderte Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der genannten Voraussetzungen grundsätzlich als Geldwechseltätigkeit qualifiziert werden, womit die in Ar. 7 VBZ statuierten Schwellenwerte grundsätzlich Anwendung finden. Insbesondere zu beachten sind ferner die mit einer Geldwchseltätigkeit im Zusammenhang stehenden Sorgfaltspflichten nach GwG (vgl. Art. 45 Abs., 1 lit . a und Art. 51 Abs. 1 lit. A der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderungen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, GwV-FIMA; SR 995.033.0). Für den Fall eines Bewilligungsgesuchs als direkt unterstellter Finanzintermediär (DUFI) im Sinne von Art. 14 ABs. 1 GwG machen wir Sie dabei darauf aufmerksam, dass die FIMA gestütz auf Art. 3 Abs. 2 GwV-FIMA den Besonderheiten der Geschäftstätigkeit eines Finanzintermedieärs Rechnung tragen und insbesondrfe aufgrund eines erhöhten Geldwäschereirisikos im Bereich von Wechselgeschäften mit Kryptowährungen strengere Sorgfaltsvorschriften anordnen kann. [..]

Bitte beachten, dies ist lediglich die Antwort der FINMA auf eine KONKRETE Anfrage bzgl. Paper Wallets. Ich stelle allerdings mit Freuden fest, dass die FINMA den Bitcoin und seine Funktionsweise sehr gut verstehen (und halt auch das CH-Gesetz kennt). Jedenfalls gibt es noch diverse andere, intelligentere Varianten. Unter anderem könnten in die Lamassu Software White- und Blacklists von KEYs eingebaut werden. Und die User müssten sich dann vorab registrieren. Aber dies ist nur ein Gedanke, es gibt zig Möglichkeiten und es gibt gute Programmierer.

By Christian Mäder

Publisher and Founder >> Christian Mäder auf LinkedIn

3 thoughts on “BREAKIG NEWS: Bitcoin Bankomat im Kafi Schoffel wieder in Betrieb”
  1. Der Skyhook Automat (http://projectskyhook.com) ist ja vollständig Open Source. Wäre es keine Möglichkeit, dessen Code etwas zu erweitern, dass er eben diese White Liste Funktion hätte? Dann könnte ein jeder sich vorgängig bei einem Mitarbeiter registrieren, und würde freigeschaltet werden mit seiner Adresse?

  2. @Roman
    Wie verhinderts Du damit, dass auch dein Drogendealer in Sizilien den Privat-Key und somit Zugriff auf dieses Wallet hat??

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