Die Japanese Financial Services Agency (FSA) hat auf ihrer Internetseite die Details zu vier neuen Kryptowährungstauschbörsen bekanntgegeben, die die FSA am 1. Dezember zugelassen hat. Dies ist bereits das zweite Mal, dass die FSA eine Liste an Kryptotauschbörsen zugelassen hat. Erstmalig wurden am 29. September 11 Tauschbörsen erfolgreich registriert.
Die FSA erklärt, dass nur die in den 15 zugelassenen Tauschbörsen gehandelten, digitalen Währungen „entsprechend der Definition gemäß Entschädigungsfondgesetz“ als bestätigt gelten. Diese Informationen wurden von jeder der Tauschbörsen bereitgestellt. Das Entschädigungsfondgesetz trat am 1. April in Kraft. Es legalisiert den Bitcoin als Zahlungsmethode in Japan und fordert die Registrierung der Kryptowährungstauschbörsen bei der FSA.
Bei den vier Unternehmen, die in diesem Durchgang zugelassen wurden, handelt es sich um erst kürzlich gegründete Tauschbörsen: Tokyo Bitcoin Exchange Co. Ltd, Bit Arg Exchange Tokyo Co. Ltd, FTT Corporation sowie Xtheta Corporation.
Laut dem Internetauftritt der FSA wurden drei der vier Unternehmen ausschließlich für den Handel mit Bitcoins (BTC) zugelassen. Nur die Xtheta Corporation erhielt die Zulassung für den Handel zusätzlicher Kryptowährungen: Ether (ETH), Bitcoin Cash (BCH), Ripple (XRP), Litecoin (LTC), Ethereum Classic (ETC), NEM (XEM), Monacoin (MONA) und Counterparty Tokens (XCP).
Weitere Anwendungen werden geprüft
Die FSA prüft noch diverse Anwendungen. Ende September berichtete Nikkei, dass zusätzlich zu den bereits zugelassen 11 Tauschbörsen noch weitere 17 Unternehmen „geprüft werden“. Zwölf Unternehmen wurden den Registrierungsanforderungen der Behörde nicht gerecht und beendeten in Folge ihre Tauschaktivitäten.
Neben den Unternehmen, die derzeit geprüft werden, befindet sich auch Japans zweitgrößte Bitcoin-Tauschbörse Coincheck. Die Börse gab am Freitag eine Stellungnahme heraus und stellte klar, dass die für die Registrierung als „Börsenhändler für virtuelle Währung“ angemeldete Anwendung am 13. September eingereicht wurde und sich nach wie vor „in der Prüfung“ befände. Dennoch versicherte Coincheck seinen Kunden, dass man nach wie vor in der Lage sei, den Dienst wie gewohnt anzubieten.
Im letzten Monat veröffentlichte die FSA ein Dokument, in dem die verwaltungsrechtlichen Verordnungen – einschließlich derer zu Kryptowährungen und Initial Coin Offering (ICO) – geklärt werden. Es legt dar, auf welche Weise Tauschbörsen für Kryptowährungen überwacht werden. Dieses Dokument folgt auf die Bekanntmachung der Behörde, dass man angefangen habe, die elf im September zugelassenen Tauschbörsen zu überwachen.
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