Di. Dez 10th, 2024

Seit November 2017 akzeptiert das Handelsregisteramt Zug Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel. Damit unterstreicht der Kanton Zug einmal mehr seinen Anspruch, zum führenden Standort für Kryptowährungs-Dienstleister zu werden.

Wie das Handelsregisteramt des Kantons Zug am 2. November 2017 in einer Medienmitteilung verlauten ließ, können seine Gebühren ab sofort mit digitalem Geld beglichen werden. Das Handelsregisteramt akzeptiert Zahlungen in beiden wichtigsten Kryptowährungen Bitcoin und Ether. Dazu setzt es auf eine Zahlungslösung von Bitcoin Suisse AG.

Das Baarer Unternehmen rechnet die in Schweizer Franken fakturierten Handelsregistergebühren zum aktuellen Wechselkurs in Bitcoins oder Ether um. Den gezahlten Betrag wechselt es sofort in Franken und leitet das Geld an das Handelsregisteramt weiter, ohne dass diesem Gebühren oder ein Kursrisiko entstehen. Das Handelsregisteramt erhält den ursprünglich in Rechnung gestellten Frankenbetrag.

Erste Sacheinlagegründung mit Bitcoins

Gemäß Amtschef Andreas Hess will das Zuger Handelsregisteramt stellvertretend für den ganzen Kanton zeigen, dass Zug nicht nur über digitale Entwicklungen spricht, sondern sie aktiv angeht und mitgestaltet. Der Kanton Zug ist schon seit Längerem bestrebt, auf seinem Gebiet ein „Crypto Valley“, eine Art Silicon Valley für Kryptowährungs-Dienstleister, entstehen zu lassen. Eine gleichnamige Vereinigung, die von der Kantonsregierung unterstützt wird und der verschiedene Fintech-Unternehmen angehören, wurde Anfang dieses Jahres gegründet.

Die Kantonshauptstadt leistet zudem einen Beitrag zur Akzeptanzförderung von Kryptowährungen, indem sie seit Mitte 2016 erlaubt, Gebühren ihrer Einwohnerkontrolle in Bitcoins zu zahlen. Voraussetzung ist, dass der Gebührenbetrag 200 Franken nicht überschreitet. Auch das Handelsregisteramt des Kantons Zug hat bereits erste Erfahrungen mit Kryptowährungen gesammelt: Als erstes Handelsregisteramt der Schweiz ließ es im September 2017 eine Sacheinlagegründung mit Bitcoins zu.

Quelle

>> Webseite
>> Medienmitteilung Stadt Zug

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