Do.. Okt. 8th, 2026

Die unbequeme Ausgangslage

Am 8. April 2026 kündigten UBS, PostFinance, Raiffeisen, die Zürcher Kantonalbank, die BCV und Sygnum gemeinsam mit der Swiss Stablecoin AG eine Sandbox für einen Franken-Stablecoin an. Sechs Banken, ein Emittent. Das klang nach Startschuss.

Dann die Zahlen: Sämtliche Franken-Stablecoins der Welt zusammen sind laut CoinGecko-Daten (Anfang September 2026) rund 98 Millionen US-Dollar wert. Der globale Stablecoin-Markt liegt bei über 320 Milliarden. Der Franken hat on-chain einen Marktanteil im Promillebereich. Und der Marktführer – CHFAU von AllUnity, einem Joint Venture rund um DWS/Deutsche Bank, Galaxy und Flow Traders – kommt aus Frankfurt, nicht aus Zug.

Dazu kommt die Zinskurve. Emittenten wie Tether und Circle verdienen an den Erträgen ihrer Reserven: Circle wies für Q2 2026 rund 668 Millionen Dollar Reserveertrag aus. Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2026 bei null Prozent. Ein voll cash-gedeckter Franken-Stablecoin generiert damit exakt nichts. Der CHFD hält seine Reserven bewusst nur als Cash bei einer Schweizer Bank – regulatorisch sauber, betriebswirtschaftlich ein Nullsummenspiel.

Fazit vorweg: Wer als Emittent eines CHF-Stablecoins reich werden will, hat den falschen Business Case. Das Geld liegt in den Schichten darum herum – und im Dollar. Fünf Cases, die rechenbar sind.


Case 1: Payment Orchestration für Schweizer KMU im Aussenhandel

Das Problem: Ein Schweizer Importeur zahlt seinen Lieferanten in Vietnam oder der Türkei. Über die Hausbank kostet das typischerweise 1 bis 1,5 Prozent FX-Spread plus Gebühren, und das Geld ist zwei bis drei Tage unterwegs. Bei Korrespondenzbank-Ketten kommen Abzüge dazu, die niemand vorab beziffert.

Die Lösung: CHF rein, USDC über eine Blockchain, lokale Fiat-Auszahlung raus. All-in realistisch im Bereich von 30 bis 60 Basispunkten, Settlement in Minuten, rund um die Uhr.

Die Rechnung (illustrativ): Ein Anbieter, der 500 Millionen Franken Jahresvolumen abwickelt und 30 Basispunkte behält, macht 1,5 Millionen Franken Umsatz. Der Kunde spart trotzdem noch. Das ist kein Krypto-Geschäft, das ist Zahlungsverkehr mit besseren Schienen.

Wer das kaufen würde: Handelsfirmen in Genf und Lugano, Maschinenbau-KMU mit Asien-Lieferketten, Uhrenzulieferer, alles was regelmässig in Nicht-EU-Währungen zahlt.

Die Hürde: Geldwäschereigesetz. Sie brauchen einen SRO-Anschluss (VQF, PolyReg) oder eine Bewilligung, und Sie brauchen Bankpartner, die Ihnen ein Konto geben. Letzteres ist in der Praxis das grössere Problem.


Case 2: Reserve-Banking und Custody – das Schaufel-Geschäft

Beim Goldrausch verdienten die Schaufelverkäufer. Bei Stablecoins verdient, wer die Reserven verwahrt, die Token custodiert und die Mint/Burn-Infrastruktur betreibt.

Jeder regulierte Emittent braucht: getrennte Konten bei einer beaufsichtigten Bank, qualifizierte Verwahrung der Schlüssel, Attestierungen, Transaktionsmonitoring. Sygnum und AMINA machen genau das seit Jahren. Der entscheidende Punkt: Diese Erträge sind gebührenbasiert und zinsunabhängig. Sie funktionieren auch bei null Prozent.

Die Rechnung: Custody- und Asset-Servicing-Gebühren im institutionellen Digital-Asset-Geschäft bewegen sich grob zwischen 10 und 50 Basispunkten auf verwahrte Werte, je nach Volumen und Servicetiefe. Auf einer Milliarde verwahrtem Volumen sind das ein bis fünf Millionen jährlich – ohne Marktrisiko, ohne Zinsrisiko.

Wer das kaufen würde: Emittenten, Börsen, Family Offices, Pensionskassen mit Tokenisierungsplänen, ausländische Emittenten, die ein Schweizer Reserve-Standbein wollen.

Die Hürde: Kapitalbedarf und Bewilligung. Das ist ein Bankgeschäft, kein Startup-Geschäft – ausser Sie bauen die Software dafür und verkaufen sie an Banken.


Case 3: Treasury-as-a-Service – der Zinsdifferenz-Case

Hier wird der Nullzins vom Problem zum Verkaufsargument.

Ein Schweizer Unternehmen mit Liquiditätsreserven bekommt auf CHF-Kontokorrent praktisch nichts. Auf kurzlaufende US-Staatsanleihen gibt es bei einem Fed-Zielband um 3,5 Prozent ein Vielfaches. Tokenisierte Geldmarktfonds machen diesen Zugang blockchain-nativ, mit Tages- oder sogar Intraday-Liquidität – ohne dass die Firma ein Depot in den USA eröffnen muss.

Das Produkt: Corporate-Treasury-Plattform. Überschussliquidität automatisiert in tokenisierte kurzlaufende Instrumente, jederzeit rückholbar, direkt an die Zahlungsschiene aus Case 1 angebunden. Der Cash-Puffer arbeitet, statt zu liegen.

Die Rechnung: 20 bis 40 Basispunkte Plattform- und Distributionsgebühr auf verwaltetem Volumen. Bei 300 Millionen Franken sind das 600’000 bis 1,2 Millionen jährlich, wiederkehrend.

Die Hürde – und sie ist echt: Sobald Sie CHF in USD-Instrumente drehen, tragen Sie oder Ihr Kunde Währungsrisiko. Ein Frankenanleger, der die Zinsdifferenz einsackt und den Franken aufwerten sieht, hat unter dem Strich verloren. Hedging kostet ungefähr die Differenz. Wer diesen Case verkauft und das nicht offen ausspricht, verkauft ein Missverständnis. Der ehrliche Pitch ist Liquiditätsmanagement und Automatisierung – nicht Rendite.


Case 4: Der Compliance- und Lizenz-Stack

Der langweiligste Case und wahrscheinlich der sicherste.

Der Bundesrat hat im Oktober 2025 eine FINIG-Revision in die Vernehmlassung geschickt, die zwei neue Bewilligungskategorien schafft: Zahlungsmittelinstitute (Nachfolgerin der Fintech-Lizenz, mit ausdrücklicher Kompetenz zur Stablecoin-Ausgabe) und Krypto-Institute (vergleichbar mit den MiCAR-Dienstleistern in der EU). Die Vernehmlassung endete am 6. Februar 2026, die Botschaft ans Parlament wird frühestens im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Danach Parlament, mögliches Referendum, Inkraftsetzung – realistisch 2028.

Das heisst: Ab jetzt bis 2028 muss eine ganze Branche Bewilligungsdossiers, Reserve-Reporting, Travel-Rule-Prozesse, Attestierungsroutinen und Governance-Strukturen aufbauen. Für Kanzleien, Prüfgesellschaften, RegTech-Anbieter und spezialisierte Beratung ist das eine mehrjährige, planbare Nachfrage.

Die Rechnung: Ein einzelnes Bewilligungsprojekt bindet regelmässig mittlere sechsstellige Beträge an externer Beratung und Prüfung. Laufendes Reserve-Attestation-Reporting als SaaS: fünfstellig pro Emittent und Jahr, skalierbar über die Kundenzahl.

Der Vorteil: Sie brauchen keine Lizenz, um Lizenzen zu verkaufen. Und der Umsatz kommt, egal welcher Token gewinnt.


Case 5: Settlement für tokenisierte Assets – und Maschinenzahlungen

Der eigentliche Grund, warum die Banken überhaupt mitmachen, ist nicht der Coop-Einkauf. Es ist die Abwicklung.

Die SNB gibt seit Ende 2023 im Rahmen von Projekt Helvetia echtes digitales Zentralbankgeld auf der SIX Digital Exchange aus – ausschliesslich für Finanzinstitute. Damit wurden digitale Anleihen abgewickelt, die SNB begab sogar eigene SNB-Bills darüber. Der Pilot läuft nach aktuellem Stand mindestens bis Juni 2028. Für Privatpersonen ist ausdrücklich nichts geplant; SNB-Vizepräsident Antoine Martin bekräftigte im Juni 2026 die Linie: Wholesale ja, Retail-CBDC nein.

Genau in dieser Lücke – zwischen dem Zentralbankgeld, das die SNB nur Banken gibt, und dem Geschäftsbankengeld, das noch nicht tokenisiert ist – entsteht der Bedarf.

Die konkreten Anwendungen:

  • Delivery-versus-Payment für tokenisierte Anleihen, Fondsanteile und strukturierte Produkte. Settlement in Sekunden statt T+2, kein Gegenparteirisiko im Abwicklungsfenster.
  • Tokenisiertes Gold. Die Schweiz raffiniert einen erheblichen Teil des weltweiten Goldes. Ein Barren als Token, der gegen Stablecoin die Hand wechselt, ist ein Schweizer Heimspiel – und einer der wenigen Fälle, wo die physische Wertschöpfung schon hier liegt.
  • Maschinen- und Agentenzahlungen. Protokolle wie x402 machen Mikrozahlungen zwischen Software-Agenten möglich – Beträge, für die eine Kreditkartengebühr das Zehnfache des Rechnungsbetrags wäre. Wenn KI-Agenten anfangen, API-Zugriffe, Rechenzeit und Daten einzeln zu bezahlen, braucht das eine Schiene, die bei Bruchteilen von Rappen noch funktioniert. Karten können das nicht.

Die Rechnung: Hier zählen Abwicklungsgebühren pro Transaktion und Integrationsmandate, nicht Float. Das Volumen ist heute klein, die Wachstumsrate die höchste der fünf Cases – und das Zeitfenster für Standardsetzung schliesst sich in den nächsten zwei bis drei Jahren.


Was nicht funktioniert

Der Vollständigkeit halber, weil es fast alle zuerst versuchen:

Einen eigenen CHF-Stablecoin lancieren. Sieben Projekte kämpfen bereits um einen Markt von 80 Millionen Franken. Der Ertrag aus Cash-Reserven ist bei null Prozent Leitzins null. Ein Token zu bauen ist trivial – ihn zu füllen, ist das ganze Problem. Bitcoin Suisse hat den CryptoFranc 2018 lanciert und mangels Nachfrage wieder eingestellt. Diesen Namen sollte man im Hinterkopf behalten.

Auf den Retail-Massenmarkt setzen. Inlandzahlungen laufen in der Schweiz über TWINT und funktionieren. Am 8. März 2026 nahmen Volk und Stände den Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative mit 73,4 Prozent an – die Bargeldversorgung steht jetzt in der Verfassung. Der Swiss Payment Monitor zeigt in seiner Ausgabe vom August 2026 eine so deutliche Ablehnung eines digitalen Frankens der Nationalbank wie noch nie. Ein Franken-Stablecoin löst für Privatpersonen kein Problem, das sie heute haben.

Auf regulatorische Klarheit warten. Wenn das FINIG 2028 in Kraft tritt, sind Vertrieb und Standards verteilt. Der Vorsprung entsteht jetzt, unter SRO-Anschluss und Sandbox-Ausnahme.


Das Muster hinter allen fünf Cases

Vier von fünf verdienen Gebühren, nicht Zinsen. Das ist keine Zufälligkeit, sondern die direkte Konsequenz aus dem Nullzins-Umfeld: Das klassische Emittentenmodell – Kundengeld einsammeln, in Staatsanleihen legen, Differenz behalten – existiert im Franken schlicht nicht.

Und vier von fünf funktionieren unabhängig davon, welcher Token gewinnt. Wer die Abwicklung, die Verwahrung, die Compliance oder die Treasury-Schiene betreibt, verdient an CHFAU genauso wie am CHFD.

Die wahrscheinlichste Antwort auf die Frage, welcher Stablecoin das Schweizer Rennen macht, ist ohnehin unbequem: Es wird auch 2028 nicht der Franken sein, sondern der Dollar. Wer ein Geschäft baut, sollte das nicht als Niederlage einplanen, sondern als Annahme.


Marktdaten gemäss den zitierten öffentlichen Quellen, Stand Anfang September 2026. Alle Umsatz- und Margenrechnungen sind illustrative Grössenordnungen zur Einordnung, keine Prognosen und keine geprüften Zahlen. Dieser Text ist eine journalistische Einordnung und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Wer eines dieser Modelle umsetzen will, sollte die aufsichtsrechtliche Qualifikation vorgängig mit FINMA-erfahrener Beratung klären.

Weitere Infos zum Rennen der Stablecoins:

By Christian Mäder

Publisher and Founder » Christian Mäder on LinkedIn Covering Bitcoin from Switzerland — in English and German. News, press releases, embargoes and story tips: christian@bitcoinnews.ch