Di.. Sep. 15th, 2026

Südkorea schafft ab Februar 2027 seinen Travel-Rule-Schwellenwert von umgerechnet rund CHF 700 (KRW 1 Million) ab. Damit gilt die Travel Rule künftig für sämtliche Transfers virtueller Vermögenswerte, unabhängig vom Betrag. Auslöser für die Reform sind mutmassliche Fälle von Smurfing: Die koreanische Finanzaufsicht FIU hat einen Fall dokumentiert, bei dem rund KRW 200 Millionen (ca. CHF 140’000) in 216 Einzeltransaktionen in USDT umgewandelt und abgezogen wurden – jede Transaktion für sich unter dem bisherigen Schwellenwert, in der Summe aber eine erhebliche Transaktion. Mit dem Wegfall des Schwellenwerts schliesst Südkorea diese Lücke.

Die Schweiz ist diesen Schritt bereits gegangen

Ein Blick auf die Schweiz zeigt: Der regulatorische Rahmen hierzulande ist in wesentlichen Punkten bereits strenger als das, was Südkorea erst 2027 einführt. Grundlage ist Art. 51a in Verbindung mit Art. 10 der Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA) sowie die FINMA-Wegleitung 02/2019. Der allgemeine Schwellenwert für die Übermittlung von Auftraggeber- und Begünstigtendaten liegt seit 2020 bei CHF 1’000 und damit bereits unter der von der FATF empfohlenen Grenze von USD/EUR 1’000.

Self-hosted Wallets: der eigentliche Unterschied

Der entscheidende Punkt liegt jedoch nicht beim allgemeinen Schwellenwert, sondern bei Transaktionen mit self-hosted Wallets. Kann ein Schweizer VASP technisch nicht verifizieren, dass ein externes Wallet tatsächlich im alleinigen Verfügungsrecht des Kunden steht, gilt die Transaktion als Zahlung mit drei beteiligten Parteien. Für solche Fälle sinkt der Schwellenwert auf null. Das bedeutet in der Praxis: Auch ein Transfer von wenigen Franken an ein nicht eindeutig zuordenbares externes Wallet erfordert eine vollständige Identifikation der beteiligten Parteien.

Als Nachweis der Verfügungsgewalt akzeptiert die FINMA unter anderem den sogenannten Satoshi-Test, kryptografisch signierte Nachrichten oder vergleichbare technische Verfahren wie das Address Ownership Proof Protocol (AOPP). Idealerweise erfolgt diese Prüfung bereits beim Hinzufügen einer Auszahlungsadresse auf Produktebene und nicht erst nachgelagert im Backend.

Grenzüberschreitende Transfers

Auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen gelten in der Schweiz vergleichsweise strikte Vorgaben. Schweizer VASPs müssen Auftraggeber- und Begünstigtendaten unabhängig vom Standort oder der technischen Infrastruktur der Gegenpartei erheben und übermitteln. Verfügt der ausländische VASP nicht über eine kompatible technische Infrastruktur, entbindet dies nicht von der Sorgfaltspflicht: Eine Risikobewertung, der Entscheid über Durchführung, Zurückhaltung oder Ablehnung des Transfers sowie eine lückenlose Dokumentation bleiben zwingend erforderlich.

Fazit

Während Südkorea die Lücke für sogenannte Split Transfers erst ab 2027 schliesst, operieren Schweizer VASPs bereits heute unter einem Regime, das bei self-hosted Wallets faktisch keinen Schwellenwert mehr kennt. Das stellt entsprechend hohe Anforderungen an die eingesetzte Travel-Rule-Infrastruktur: lückenlose Datenübermittlung bei jeder Transaktion, verlässliche Verifikation der Wallet-Eigentümerschaft sowie robuste Prozesse für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Anbieter wie das Schweizer Unternehmen 21 Analytics haben sich auf entsprechende Lösungen für Schweizer VASPs spezialisiert.