Paxos hat diese Woche erklärt, was hinter seiner Umwandlung in eine national beaufsichtigte Trust-Bank steckt. Der Beitrag ist Eigenmarketing – und trotzdem lesenswert. Denn er beschreibt eine Verschiebung, die auch Schweizer Banken, Fintechs und Treasury-Abteilungen betrifft: In den USA entsteht gerade eine föderale Aufsichtsarchitektur für Stablecoins, während die Schweiz ihre eigene noch im Gesetzgebungsprozess hat.
Was ein OCC-Charter überhaupt ist
Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) ist eine Behörde innerhalb des US-Finanzministeriums. Es erteilt und beaufsichtigt die Zulassungen von National Banks und föderalen Trust-Gesellschaften – darunter die grössten Institute des Landes wie JPMorgan Chase, Citi, Bank of America oder Wells Fargo. Kapitalanforderungen, Risikomanagement, Konsumentenschutz, laufende Prüfungen: Das ist das Instrumentarium, mit dem das OCC arbeitet.
Wichtig für die Einordnung: Eine National Trust Bank ist keine Vollbank. Sie nimmt keine versicherten Einlagen entgegen, vergibt keine Kredite und hat auch nicht automatisch Zugang zu einem Konto bei der Federal Reserve. Was sie bekommt, ist etwas anderes – und für die Branche mindestens so wertvoll: einen einzigen Bundesaufseher statt eines Flickenteppichs aus Lizenzen der einzelnen Bundesstaaten, plus die Verdrängungswirkung des Bundesrechts gegenüber abweichenden einzelstaatlichen Regeln.
Genau das ist das kommerzielle Argument, das Paxos formuliert: Eine Integration erreicht Endkunden in allen 50 Bundesstaaten, und die Compliance-Abteilung eines Partners prüft eine Aufsichtsbehörde statt fünfzig Lizenzregime.
Warum ein Bundesrahmen für Stablecoins nötig wurde
Der GENIUS Act wurde im Juli 2025 unterzeichnet und tritt im Januar 2027 in Kraft. Er schafft erstmals einen bundesrechtlichen Rahmen für Payment Stablecoins und verlangt im Kern vier Dinge: vollständige Deckung durch hochliquide Aktiven, klare und durchsetzbare Rücknahmerechte, monatliche Reserve-Berichte mit Zertifizierung durch die Geschäftsleitung – und einen Emittenten, der prudenziell beaufsichtigt wird.
Das OCC ist die Behörde, die unter diesem Gesetz die Aufsicht über bundesweit zugelassene Emittenten führt. Seit März 2026 laufen die Konkretisierungen: Vorschläge zu Reservezusammensetzung, Liquiditätsanforderungen sowie Geldwäscherei- und Sanktionspflichten liegen auf dem Tisch, weitere Verordnungen stehen aus. Das Finanzministerium hat im April 2026 zusätzlich einen Entwurf publiziert, nach welchen Grundsätzen einzelstaatliche Regime als «im Wesentlichen gleichwertig» gelten können – relevant für Emittenten unterhalb der Schwelle von 10 Milliarden Dollar ausstehender Token, die bei ihrem Bundesstaat bleiben dürfen. Wer darüber wächst, muss unter Bundesaufsicht.
Kurz: Die Regeln stehen im Grundsatz, im Detail wird noch gebaut. Wer heute Infrastruktur auswählt, wählt sie in ein Regime hinein, das erst 2027 vollständig scharf gestellt ist.
Der Unterschied, auf dem Paxos herumreitet – zu Recht
Am 12. Dezember 2025 hat das OCC fünf Anträge auf einen Schlag bewilligt: Circles First National Digital Currency Bank und Ripple National Trust Bank als Neugründungen (de novo), sowie BitGo, Fidelity Digital Assets und Paxos als Umwandlungen bestehender einzelstaatlicher Trust-Gesellschaften.
Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Eine de-novo-Gesellschaft muss nach der bedingten Bewilligung erst aufgebaut, personell besetzt und operativ eingerichtet werden, bevor sie eine Vorab-Prüfung des OCC besteht und tatsächlich operieren darf. Eine Umwandlung überführt einen laufenden Betrieb – bei Paxos seit 2015 unter der New Yorker DFS-Aufsicht – in den Bundesrahmen.
Hier lohnt sich allerdings ein genauer Blick auf die Wortwahl. Das OCC selbst sprach in seiner Mitteilung vom 12. Dezember auch bei den Umwandlungen von bedingten Bewilligungen. Paxos schreibt, die Umwandlung sei am selben Tag bewilligt und abgeschlossen worden und man stehe seither unter OCC-Aufsicht. Wer Gegenparteirisiken beurteilt, sollte diese Differenz nicht überlesen, sondern beim Anbieter belegen lassen, in welchem Stadium er sich befindet.
«Charter» ist nicht gleich «Emission»
Der praktisch wichtigste Punkt des Paxos-Beitrags ist ein anderer: Mehrere Kryptofirmen halten inzwischen OCC-Zulassungen – aber sie decken nicht dieselben Tätigkeiten ab. Die eine erlaubt Verwahrung, die andere Reservemanagement. Und die Gesellschaft, die die Zulassung hält, ist nicht zwingend jene, die den Token emittiert.
Daraus ergeben sich drei Fragen, die in jede Due Diligence gehören:
- Welche juristische Person emittiert den Stablecoin?
- Welche Behörde beaufsichtigt genau diese Person?
- Liegen die Reserven innerhalb desselben Perimeters – oder bei einem Dritten?
Bei PayPal USD (PYUSD) und Pax Gold (PAXG) lautet die Antwort laut Unternehmen: Emission, Reserven und Verwahrung liegen alle in der Paxos Trust Company, N.A. Die Reserven werden nach eigenen Angaben weiterhin 1:1 in Cash und kurzfristigen US-Treasuries gehalten, getrennt vom Unternehmensvermögen, monatlich verifiziert und von einer externen Prüfgesellschaft attestiert.
Elf Firmen in 83 Tagen
Die Umwandlungswelle ist kein Einzelfall. Zwischen Dezember 2025 und März 2026 haben rund elf Unternehmen Anträge gestellt oder bedingte Bewilligungen erhalten – neben den erwähnten fünf auch Stripes Stablecoin-Tochter Bridge, Crypto.com, Protego, Morgan Stanley, Payoneer und Zerohash. Coinbase folgte im April 2026 mit einer bedingten Bewilligung für eine Verwahr-Trustgesellschaft.
Beschleunigt wurde das durch eine Anpassung der OCC-Regeln per 1. April 2026: Der Begriff «fiduciary activities» wurde in 12 CFR 5.20 durch eine breitere Formulierung ersetzt, was klarstellt, dass National Trust Banks Vermögenswerte auch in nicht-treuhänderischer Verwahrung halten dürfen. Für Krypto-Custodians war genau das der neuralgische Punkt.
Was das für die Schweiz bedeutet
Der Schweizer Finanzplatz baut parallel – aber langsamer. Der Bundesrat schickte am 22. Oktober 2025 eine Revision des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) in die Vernehmlassung, die bis am 6. Februar 2026 lief. Vorgesehen sind zwei neue Bewilligungskategorien: das Zahlungsmittelinstitut, das die bisherige Fintech-Lizenz ablöst und die Emission von Schweizer Stablecoins ausdrücklich erlaubt, sowie das Krypto-Institut für Verwahrung, Handel und Tausch. Die Obergrenze von 100 Millionen Franken für Kundengelder fällt, Kundengelder sollen im Konkurs absonderbar sein. Mit dem Inkrafttreten wird Ende 2026 oder Anfang 2027 gerechnet.
Inhaltlich liegen die beiden Rahmen nicht weit auseinander: Volldeckung, Segregierung, Konkursschutz, Rücknahmepflichten. Die FINMA hat mit der Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026 zudem präzisiert, unter welchen Bedingungen die Auslagerung der Verwahrung an ausländische Drittverwahrer zulässig ist – nämlich bei äquivalenter Aufsicht und vergleichbarem Insolvenzschutz. Eine OCC-beaufsichtigte National Trust Bank dürfte diese Kriterien komfortabel erfüllen, was die Wahl amerikanischer Verwahrer für Schweizer Institute eher erleichtert.
Umgekehrt bleibt eine Baustelle: Der GENIUS Act erlaubt ausländischen Emittenten den US-Vertrieb nur, wenn das Finanzministerium das Heimatregime als vergleichbar einstuft, der Emittent sich beim OCC registriert, die Reserven grundsätzlich bei einem US-Finanzinstitut liegen und das Domizilland nicht sanktioniert ist. Die Kriterien für diese Vergleichbarkeitsentscheide sind noch nicht final. Für einen künftigen Franken-Stablecoin aus der Schweiz ist das die entscheidende Frage – und sie hängt nicht am einzelnen Emittenten, sondern daran, wie schnell und wie überzeugend die FINIG-Revision durchs Parlament kommt.
Fazit
Der Paxos-Text ist Marketing eines Anbieters, der einen zeitlichen Vorsprung hat und ihn ausspielt. Das entwertet die Analyse nicht. Wer in der Schweiz Stablecoin-Infrastruktur evaluiert, sollte drei Dinge mitnehmen: Erstens ist «OCC-Charter» kein Gütesiegel, sondern eine Aussage über eine bestimmte Gesellschaft und bestimmte Tätigkeiten. Zweitens unterscheidet sich eine abgeschlossene Umwandlung fundamental von einer bedingten Bewilligung für eine noch nicht operative Neugründung. Und drittens entscheidet ab 2027 nicht mehr die Marktkapitalisierung eines Tokens darüber, wo er sich regulatorisch bewegen darf, sondern Domizil und Lizenz seines Emittenten.
Quellen
- OCC, Medienmitteilung NR 2025-125 vom 12. Dezember 2025
- Paxos, Newsroom-Mitteilung zur OCC-Umwandlung vom 12. Dezember 2025
- Paxos Blog, «What is an OCC Charter?», 5. August 2026
- Congress.gov, S.1582 – GENIUS Act (u. a. Sec. 18 zu ausländischen Emittenten)
- Federal Register, Treasury-NPRM vom 3. April 2026 zu einzelstaatlichen Regimes
- SIF/Bundesrat, Vernehmlassung zur FINIG-Revision vom 22. Oktober 2025
- FINMA, Aufsichtsmitteilung 01/2026 vom 12. Januar 2026 (PDF)
- Banking Dive, «OCC green-lights Circle, Ripple, Paxos for national trust bank charters», 12. Dezember 2025
- USA setzen auf digitale Dollar: Neues Stablecoin-Gesetz bringt Klarheit
- Duke FinReg Blog, kritische Gegenposition zur OCC-Charter-Welle, 21. Mai 2026
- Gold 4,56 Milliarden in Gold-Token – und zwei Emittenten halten 93 Prozent







