Sa.. Okt. 10th, 2026

Wer im Krypto-Umfeld nach Rendite sucht, stösst früher oder später auf P2P-Lending-Plattformen. Sie werben mit zweistelligen Zinsen, EU-Lizenz und «Buyback-Garantie». Am Beispiel von Lendermarket – seit Dezember 2024 von der irischen Zentralbank als Crowdfunding-Dienstleister zugelassen – lässt sich zeigen, was diese Versprechen tatsächlich abdecken, wo die Risiken liegen und welche zusätzlichen Fallstricke speziell für Anleger mit Wohnsitz Schweiz gelten.

Warum das Thema hierher gehört

Die Parallelen zum Krypto-Sektor sind offensichtlicher, als vielen lieb ist. Zwischen 2020 und 2022 haben Celsius, BlockFi und Vergleichbare zweistellige Renditen auf Kryptoguthaben ausgeschüttet. Das Geschäftsmodell war im Kern dasselbe wie bei P2P-Krediten: Kundengelder einsammeln, weiterverleihen, an der Zinsdifferenz verdienen. Was am Ende zusammenbrach, war nicht die Blockchain-Technologie, sondern die Gegenparteibonität.

Genau darum ist P2P-Lending für Leser dieses Blogs relevant: Es ist dieselbe Risikoklasse – ungesichertes Kreditrisiko gegen eine Gegenpartei, ohne Einlagensicherung – nur diesmal in einem regulierten europäischen Rahmen. Wer verstehen will, was Regulierung an dieser Risikologik ändert und was nicht, hat hier ein ziemlich sauberes Anschauungsobjekt.

Das Modell: Anleger finanzieren Kreditgeber, nicht Kreditnehmer

Lendermarket ist ein Marktplatz mit Sitz in Dublin, der Privatanlegern Anteile an Konsumkrediten vermittelt. Die Kredite werden nicht von der Plattform selbst vergeben, sondern von sogenannten Loan Originators – Kreditgesellschaften in Spanien, Kolumbien, Mexiko, Estland und weiteren Märkten. Der Anleger stellt faktisch Refinanzierung für diese Kreditfirmen bereit.

Der wirtschaftlich entscheidende Punkt: Das primäre Risiko ist nicht der einzelne Kreditnehmer in Bogotá, sondern der Loan Originator. Fällt ein einzelner Endkredit aus, greift die Rückkaufverpflichtung. Gerät der Originator in Schieflage, ist diese Verpflichtung wertlos – und der Anleger hält Forderungen gegen ein ausländisches Konsumkreditportfolio, das er nie selbst geprüft hat.

Bei Lendermarket kommt eine strukturelle Besonderheit hinzu. Die Plattform ging aus dem Umfeld der estnischen Creditstar Group hervor; deren Kredite machten über Jahre den Löwenanteil des Angebots aus, und die Eigentümerverhältnisse überschneiden sich. Die Plattform hat seit 2022 weitere Originatoren aufgenommen – Dineo, Credifiel, RapiCredit, Gatelink –, was die Abhängigkeit reduziert, aber nicht auflöst. «Diversifikation» über sechs Originatoren auf einer Plattform, die historisch von einer Gruppe geprägt ist, bleibt eine begrenzte Diversifikation.

Was die ECSP-Lizenz leistet – und was nicht

Am 17. Dezember 2024 erhielt Lendermarket Limited von der Central Bank of Ireland die Zulassung als Crowdfunding Service Provider nach der EU-Verordnung 2020/1503 (ECSPR). Das ist ein echter Fortschritt gegenüber dem vorher unregulierten Zustand, und es lohnt sich, präzise zu sein, worin er besteht.

Die Verordnung bringt konkret:

  • Getrennte Verwahrung der Anlegergelder. Kundengelder dürfen nicht mit dem Betriebsvermögen der Plattform vermischt werden. Bei einer Insolvenz der Plattform fallen sie nicht in die Konkursmasse.
  • Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) für jedes Angebot, mit standardisierten Risikoangaben.
  • Kenntnisprüfung und Verlusttragfähigkeitssimulation für nicht kundige Anleger vor der ersten Investition.
  • Vorvertragliche Bedenkzeit von vier Kalendertagen, innerhalb derer nicht kundige Anleger ihr Angebot ohne Begründung zurückziehen können.
  • Sorgfaltspflicht der Plattform gegenüber den Projektträgern und Pflicht zur Veröffentlichung von Ausfallquoten.
  • Aufsicht durch die Central Bank of Ireland mit Meldepflichten und Kapitalanforderungen.

Was die Verordnung ausdrücklich nicht bringt:

Keine Einlagensicherung. Keine Anlegerentschädigung im Sinne einer Verlustabsicherung. Lendermarket schreibt das auf der eigenen Website unmissverständlich hin: Die Anlage ist weder durch ein Einlagensicherungssystem noch durch ein Anlegerentschädigungssystem gedeckt. Die ECSPR reguliert das Verhalten der Plattform, nicht die Bonität der Kredite.

Das ist dieselbe Unterscheidung, die im Krypto-Bereich unter MiCA gilt: Ein zugelassener Emittent oder Dienstleister muss sich an Regeln halten – ob das zugrundeliegende Investment Geld verdient oder verliert, ist eine völlig andere Frage.

Die «Buyback Guarantee» ist keine Garantie

Der Begriff ist irreführend und sollte im Kopf sofort übersetzt werden. Die Zusage lautet: Ist ein Kredit 60 Tage überfällig, kauft der Loan Originator die Forderung zum Nennwert plus aufgelaufene Zinsen zurück.

Es handelt sich um ein vertragliches Rückkaufversprechen des Kreditgebers, nicht um eine Garantie einer dritten, solventen Partei, nicht um eine Versicherung und nicht um eine Besicherung. Die Zusage ist exakt so viel wert wie die Zahlungsfähigkeit des Originators zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Sie wandelt Ausfallrisiko in Gegenparteirisiko um – und konzentriert es damit.

Der Effekt ist perfide, weil er in guten Zeiten unsichtbar bleibt: Solange die Kreditgesellschaft wächst und sich refinanzieren kann, funktioniert der Buyback reibungslos, und die Statistik zeigt null Verluste. Erst wenn die Refinanzierung stockt, kommen Ausfälle gebündelt und gleichzeitig.

Der Renditerechner und die Realität

Auf der Startseite steht ein Rechner: 50’000 Euro, fünf Jahre, gewichteter Durchschnittszins 13,46 Prozent – Endwert 94’012 Euro. Die Rechnung stimmt mathematisch exakt (50’000 × 1,1346⁵). Sie unterstellt aber vier Dinge gleichzeitig:

  1. Null Ausfälle über fünf Jahre. Kein Originator gerät in Zahlungsschwierigkeiten.
  2. Null Cash Drag. Jeder Euro ist zu jedem Zeitpunkt investiert. In der Praxis liegt Kapital zwischen Rückzahlung und Wiederanlage regelmässig unverzinst herum, besonders wenn wenig Angebot vorhanden ist.
  3. Vollständige Reinvestition zum gleichen Zins. Der gewichtete Durchschnittszins bleibt fünf Jahre konstant.
  4. Null Steuern. Die Zinsen werden brutto weiterverzinst.

Punkt vier allein reisst bei einem Schweizer Anleger mit einer Grenzsteuerbelastung von, sagen wir, 30 Prozent eine erhebliche Lücke: Aus effektiv rund 9,4 Prozent nach Steuern werden über fünf Jahre statt 94’000 nur noch rund 78’000 Euro. Der auf der Website prominent platzierte Slogan «Verdopple dein Geld in weniger als 5 Jahren» ist unter realistischen Annahmen kaum erreichbar – die Plattform relativiert ihn im Kleingedruckten selbst.

Die Schweizer Perspektive: drei Faktoren, die kaum je erwähnt werden

1. Das Währungsrisiko frisst einen erheblichen Teil der Rendite

Sämtliche Anlagen auf Lendermarket lauten auf Euro. Für einen Anleger, der in Franken denkt und rechnet, ist das ein eigenständiges, nicht diversifizierbares Risiko.

Die Grössenordnung: EUR/CHF notierte Ende Juli 2026 bei rund 0.93. Vor zehn Jahren lag der Kurs deutlich über 1.08. Wer in dieser Zeit dauerhaft Euro hielt, verlor allein über den Wechselkurs rund 14 Prozent – etwa 1,5 Prozentpunkte Rendite pro Jahr, jedes Jahr. Die Zinsdifferenz zwischen Franken und Euro von aktuell rund 2,25 Prozentpunkten ist genau der Preis, den der Markt für dieses Risiko verlangt; sie ist kein Geschenk.

Aus 13,46 Prozent in Euro werden bei fortgesetzter Frankenaufwertung im historischen Tempo rund 12 Prozent in Franken – vor Steuern und Ausfällen. Wer das Währungsrisiko absichern will, zahlt über Hedging-Kosten näherungsweise dieselbe Zinsdifferenz wieder weg.

2. Die Steuersystematik ist für den Anleger ungünstig

Für in der Schweiz ansässige Privatanleger gilt vereinfacht:

  • Zinserträge sind vollumfänglich als Vermögensertrag einkommenssteuerpflichtig, auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
  • Das investierte Kapital unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer und ist im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren.
  • Keine Verrechnungssteuer, da ausländische Quelle – das bedeutet aber auch: keine automatische Gutschrift, sondern volle Deklarationspflicht in Eigenverantwortung.
  • Währungsverluste sind für Privatanleger steuerlich in der Regel nicht abzugsfähig, weil sie als privater Kapitalverlust gelten.

Die Asymmetrie ist der Punkt: Der Anleger versteuert den vollen Euro-Zins als Einkommen, während der parallel entstehende Währungsverlust steuerlich verpufft. Effektiv wird eine Rendite besteuert, die in Franken so nie angekommen ist.

Dazu kommt: Irland und die Schweiz nehmen beide am automatischen Informationsaustausch nach CRS teil. Kontostände und Erträge werden gemeldet. Eine Nichtdeklaration ist kein realistisches Szenario.

3. Kein Schweizer Rechtsschutz

Lendermarket steht unter irischer Aufsicht. Die Zulassung erlaubt das Passporting innerhalb des EWR – die Schweiz gehört nicht dazu. Ein Schweizer Anleger investiert damit als Drittstaatenkunde: Die FINMA ist nicht zuständig, das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz greift nicht, der Schweizer Ombudsstelle-Mechanismus steht nicht offen. Im Streitfall ist der Rechtsweg irisch, in englischer Sprache und mit entsprechendem Kostenrisiko.

Was die Historie zeigt

Lendermarket hat eine Vergangenheit, die man kennen sollte, bevor man Kapital bindet. Zwischen 2022 und 2024 waren Anlegergelder als sogenannte «Pending Payments» blockiert – Rückzahlungen, die vom Originator angekündigt, aber nicht ausgeführt wurden. In Einzelfällen zogen sich diese Blockaden über hunderte von Tagen hin. Nach Angaben der Plattform waren im Oktober 2025 sämtliche ausstehenden Zahlungen beglichen.

Das ist eine ehrliche Erfolgsmeldung – und gleichzeitig der beste verfügbare Beleg dafür, dass die beworbene Liquidität nicht garantiert ist. Wer damals investiert war, hatte formell keinen Verlust, aber jahrelang keinen Zugriff.

Beim wichtigsten Originator lohnt zudem ein Blick in den Konzernabschluss statt auf die Plattformwerbung: Die Creditstar Group weist eine hohe Bilanzhebelung aus, ihre Finanzierungsverträge enthalten einen Covenant zum Verhältnis Nettoverschuldung zu Eigenkapital, dessen Grenze zuletzt nicht mehr weit entfernt war. Ein Bruch würde Anleihegläubigern ein ausserordentliches Kündigungsrecht einräumen – bei einem ausstehenden Anleihevolumen im zweistelligen Millionenbereich ein Szenario, das die Refinanzierungsfähigkeit unmittelbar testen würde. Diese Zahlen stehen im geprüften Jahresabschluss und sind öffentlich einsehbar. Man muss sie nur lesen.

Einordnung

P2P-Kredite sind keine Alternative zum Sparkonto und kein «Zinsersatz». Sie sind eine hochverzinsliche, illiquide, ungesicherte Kreditanlage mit konzentriertem Gegenparteirisiko – ökonomisch näher an einer High-Yield-Unternehmensanleihe ohne Handelsplatz als an einer Festgeldanlage.

Für Leser mit Krypto-Hintergrund ist die nützlichste Übersetzung diese: Die ECSP-Lizenz entspricht etwa dem, was eine MiCA-Zulassung für einen Krypto-Dienstleister bedeutet. Sie sagt etwas über Prozesse, Vermögenstrennung und Aufsicht aus. Über die Frage, ob die Gegenpartei ihr Versprechen einhalten kann, sagt sie nichts.

Praktische Konsequenzen für die Positionsgrösse:

  • Nur Kapital einsetzen, dessen Totalverlust verkraftbar wäre – die Verordnung selbst verlangt eine entsprechende Simulation.
  • Als Beimischung behandeln, nicht als Portfoliobaustein. In der einschlägigen Praxis werden für die gesamte Anlageklasse einstellige Prozentanteile des Gesamtvermögens genannt, pro einzelnem Originator entsprechend weniger.
  • Keine Mittel investieren, die kurzfristig benötigt werden. Der Notgroschen gehört auf ein Franken-Konto.
  • Die Kennzahlen des Originators selbst prüfen, nicht die Marketingseite der Plattform.
  • Das Währungsrisiko explizit einkalkulieren und in Franken rechnen, nicht in Euro.
  • Cashback- und Bonusaktionen sind Kundenakquisitionskosten, keine Renditekomponente – sie sagen nichts über die Qualität der zugrundeliegenden Kredite.

Die entscheidende Frage lautet nicht «13,46 Prozent – wo ist der Haken?», sondern: Wofür genau werden diese 13,46 Prozent bezahlt? Die Antwort ist eindeutig. Sie sind die Kompensation für ungesichertes Konsumkreditrisiko in Schwellen- und Randmärkten, Illiquidität, Gegenparteikonzentration und Währungsrisiko. Wer alle vier Risiken bewusst eingeht und entsprechend klein dimensioniert, trifft eine legitime Anlageentscheidung. Wer sie für ein besseres Sparkonto hält, nicht.


Dieser Artikel ist eine Einordnung, keine Anlage- oder Steuerberatung. Investitionen in Crowdfunding-Projekte sind mit dem Risiko des teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts verbunden. Für die individuelle steuerliche Behandlung ist die zuständige kantonale Steuerverwaltung oder eine Fachperson beizuziehen.


Anmeldung bei Lendermarket

Primärquellen und Direktlinks

Regulierung

Plattform (Betreiberangaben, entsprechend zu würdigen)

  • Lendermarket, Startseite mit aktuellen Kennzahlen: https://lendermarket.com
  • Lendermarket, Mitteilung zur Zulassung durch die Central Bank of Ireland: https://lendermarket.com/lendermarket-crowdfunding-authorisation/
  • Lendermarket, Risk Disclosure Statement, Rules of the Platform und Service Statement – verlinkt im Fussbereich der Website unter «Legal»
  • Lendermarket, Loan Statistics und Risk Rating – verlinkt im Fussbereich unter «Lendermarket»

Originator-Finanzdaten

Schweizer Steuern und Wechselkurse

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By Christian Mäder

Publisher and Founder » Christian Mäder on LinkedIn Covering Bitcoin from Switzerland — in English and German. News, press releases, embargoes and story tips: christian@bitcoinnews.ch