Wer ein innovatives Unternehmen im Krypto-Bereich aufbauen oder Bitcoin und Ethereum als Gründungskapital einsetzen will, findet in der Schweiz ideale Rahmenbedingungen: klare Gesetze, ein etabliertes Netzwerk aus Recht, Banking und Buchhaltung – und mit Zug einen international anerkannten Blockchain-Hotspot.
Die Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft mit Kryptowährungen als Sacheinlage ist in der Schweiz legal möglich – wenn auch an klare Voraussetzungen geknüpft. Dieser Artikel erklärt, was Gründerinnen und Gründer konkret beachten müssen.
Wichtig: Krypto als Sacheinlage – was das OR sagt
Das Schweizer Obligationenrecht (OR 773) erlaubt die Liberierung des Stammkapitals durch Sacheinlagen. Kryptowährungen sind jedoch explizit vom Währungsregime des OR (OR 621) ausgenommen – sie dürfen nicht als Nennwertkapital in CHF, EUR oder USD anstelle von Geld eingetragen werden. Rechtlich werden sie als Sachwerte (vergleichbar mit Maschinen oder Immobilien) behandelt und müssen entsprechend bewertet und dokumentiert werden.
Welche Kryptowährungen sind als Sacheinlage zugelassen?
Nicht jedes digitale Asset qualifiziert sich automatisch als Sacheinlage. Als geeignet gelten aktuell digitale Vermögenswerte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Bilanzierungsfähig: Der Wert muss objektiv feststellbar und in der Buchhaltung darstellbar sein.
- Verfügbar & übertragbar: Das Asset muss frei auf die Gesellschaft übertragbar und im Handelsregister ausweisbar sein.
- Verwertbar: Es muss ein liquider Markt existieren; der Wert muss in CHF oder eine OR-Währung umrechenbar sein.
In der Praxis werden derzeit vor allem Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Bitcoin Cash (BCH) von Notariaten und Revisionsstellen als sacheinlagefähig anerkannt. Bei anderen Coins empfiehlt sich vorab eine Abklärung mit einem spezialisierten Anwalt.
Bewertung und Dokumentation: Die drei Pflichtdokumente
Die Bewertung der Krypto-Sacheinlage erfolgt durch einen zugelassenen Revisor auf Basis des aktuellen Marktpreises zum Zeitpunkt der Gründung. Wegen der Volatilität wird in der Regel ein konservativer Abschlag eingerechnet. Folgende Unterlagen sind neben den Standard-Gründungsdokumenten zwingend erforderlich:
- Sacheinlagevertrag: Dokumentiert die Übertragung der Kryptowährungen an die neu gegründete Gesellschaft, inklusive Wallet-Adressen, Menge und Bewertungszeitpunkt.
- Gründungsbericht: Beschreibt die Sacheinlage und erklärt, warum der angesetzte Wert angemessen ist. Muss öffentlich beurkundet werden.
- Bestätigung der Revisionsstelle: Der Revisor bestätigt schriftlich die Werthaltigkeit der Sacheinlage. Ohne dieses Dokument verweigert das Handelsregister den Eintrag.
Sperrfrist und Timing
Bei einer Bar-Gründung werden die Mittel auf ein Sperrkonto eingezahlt und erst nach Handelsregistereintrag freigegeben. Bei Sacheinlagen mit Krypto muss die Übertragung der Coins an die Gesellschafts-Wallet so dokumentiert sein, dass das Handelsregisteramt die Liberierung des Kapitals zweifelsfrei prüfen kann. Koordination zwischen Notar, Revisor und Bank ist entscheidend.
Rechtsform: GmbH oder AG?
Beide Gesellschaftsformen eignen sich grundsätzlich für Krypto-Unternehmen. Die Wahl hängt von Kapital, Wachstumsstrategie und Investorenstruktur ab:
- GmbH: ab CHF 20’000 Stammkapital – ideal für Start-ups und KMU. Alle Gesellschafter sind namentlich im Handelsregister eingetragen.
- AG: ab CHF 100’000 Aktienkapital – ideal bei Investorenstruktur und IPO-Plänen. Mehr Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung.
Standortwahl: Zug oder Zürich?
Der Kanton Zug («Crypto Valley») gilt international als erste Adresse für Blockchain-Unternehmen: tiefe Unternehmenssteuern, kurze Behördenwege und ein dichtes Ökosystem aus Investoren, Anwälten und Entwicklern. Zürich bietet als wirtschaftliches Zentrum eine ausgezeichnete Krypto-Infrastruktur sowie einfacheren Zugang zu internationalen Bankdienstleistungen und Talenten.
Gründungskosten im Überblick
| Position | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Stammkapital GmbH (Mindest-Sacheinlage) | CHF 20’000 |
| Beratungskosten Gründungsmodalitäten | CHF 600 – 2’000 |
| Notariatskosten (inkl. Sacheinlage-Beurkundung) | CHF 700 – 2’000 |
| Handelsregistereintrag (bis CHF 200k Kapital) | CHF 600 |
| Revisor (Sacheinlageprüfung, Zusatzaufwand) | CHF 500 – 1’500 |
| Total geschätzt | CHF 22’400 – 26’100 |
Hinweis: Bei einem Grundkapital über CHF 1’000’000 fällt zudem eine Emissionsabgabe von 1% auf den übersteigenden Betrag an.
Banking: Die unterschätzte Hürde
Eine der grössten praktischen Herausforderungen für Krypto-Unternehmen in der Schweiz bleibt die Eröffnung eines Geschäftskontos. Viele Kantonalbanken und Grossbanken lehnen Mandate mit Krypto-Geschäftsmodellen pauschal ab oder fordern aufwändige Compliance-Dokumentationen. Empfehlenswert sind auf Blockchain spezialisierte oder kryptooffene Institute sowie Fintech-Plattformen, die gezielt KMU mit digitalem Geschäftsmodell bedienen. Spezialisierte Dienstleister können hier den Erstkontakt vermitteln und den Onboarding-Prozess erheblich beschleunigen.
Unterstützung beim Gründungsprozess
Mit Deindomizil.ch begleiten erfahrene Partner den gesamten Gründungsprozess – inklusive Domiziladresse in Zug oder Zürich, Begleitung bei Sacheinlagen mit Krypto und Unterstützung durch Spezialisten aus Recht, Banking und Buchhaltung.
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Quellen:
- Firmengründung mit Kryptowährungen: So gelingt der Einstieg in der Schweiz
- GmbH: Haftung, Stammkapital, Gründung







