Sa.. März 14th, 2026

Die AllUnity GmbH bringt mit CHFAU die erste unter der EU-Wemrverordnung (MiCAR) regulierte Swiss-Franken-Stablecoin auf den Markt. Das Whitepaper, das der deutschen Finanzaufsicht BaFin am 19. Januar 2026 vorgelegt wurde, offenbart ein bemerkenswert hohes Schutzniveau für Nutzer – aber auch klare Grenzen.

📢 Magdalena Boškić (Counsel Kellerhals Carrard Zürich), Mathias Ruch (Founder & CEO CV VC), Jan De Schepper (CEO Yuh & CMO Swissquote) sowie Alexander Thoma (Head of Digital Assets PostFinance) diskutierten unter der Moderation von SBF-Geschäftsführer Pascal Ihle die Chancen und Risiken von Stablecoins sowie die aktuellen regulatorischen Weichenstellungen in der Schweiz.
Magdalena Boškić (Counsel Kellerhals Carrard Zürich), Mathias Ruch (Founder & CEO CV VC), Jan De Schepper (CEO Yuh & CMO Swissquote) sowie Alexander Thoma (Head of Digital Assets PostFinance) diskutierten unter der Moderation von SBF-Geschäftsführer Pascal Ihle die Chancen und Risiken von Stablecoins sowie die aktuellen regulatorischen Weichenstellungen in der Schweiz. (Source: Swiss Blockchain Federation / FINANZ26 )

Die Schweiz gilt als Krypto-Nation – doch die erste vollständig regulierte Stablecoin in Schweizer Franken kommt aus Deutschland. Genauer gesagt aus Frankfurt am Main. Die AllUnity GmbH, ein E-Geld-Institut mit BaFin-Lizenz, hat am 25. Februar 2026 ihr MiCAR-konformes Whitepaper für den „CHFAU“ genannten Token veröffentlicht. Einen Tag später startete das öffentliche Angebot.

Wir haben das 46-seitige Dokument für Sie analysiert. Die wichtigsten Erkenntnisse.

1. Was ist CHFAU überhaupt?

CHFAU ist ein E-Geld-Token (EMT) im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Ziffer 7 MiCAR. Das bedeutet: Rechtlich handelt es sich nicht um Kryptowährung im klassischen Sinne, sondern um elektronisches Geld in Token-Form.

Die Kernfakten:

  • Denomination: 1:1 an den Schweizer Franken gebunden

  • Wert: 1 CHF = 1 CHFAU (Nennwert-Parität)

  • Ausgabe: Auf Ethereum und Solana

  • Emittent: AllUnity GmbH (Frankfurt)

  • Aufsicht: BaFin (Deutschland)

  • Angebotsbeginn: 26. Februar 2026

2. Wer steckt dahinter?

AllUnity wurde 2024 gegründet und verfügt über prominente Aktionäre im Hintergrund – vermittelt über die Muttergesellschaft Global Tokenization Holdings Ltd.:

  • DWS Group GmbH & Co. KGaA (Deutsche-Bank-Tochter)

  • Galaxy Digital Holdings Ltd. (Nasdaq-notiert)

  • Flow Traders Ltd. (Euronext-notiert)

Die Gesellschaft besitzt eine vollwertige E-Geld-Institut-Lizenz gemäss Artikel 48 MiCAR in Verbindung mit dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Geschäftsführung liegt bei Alexander Höptner (CEO) und Simon Seiter (CFO/CPO).

3. Das Besondere: Einlagen- und Anlegerschutz auf neuem Niveau

Anders als bei unregulierten Stablecoins (etwa USDT oder USDC ausserhalb der EU) unterliegt CHFAU strengen europäischen Schutzvorschriften.

a) Reserve-Assets (CHFAU Reserves)

Alle von AllUnity erhaltenen Gelder werden:

  • Entweder als Bardepot in CHF

  • Oder in hochliquiden CHF-Anleihen (HQLAs) gehalten

  • Getrennt vom Betriebsvermögen (Insolvenzfestigkeit)

  • Bei regulierten EU-Kreditinstituten verwahrt

b) Insolvenzschutz nach deutschem Recht

Besonders bemerkenswert: § 28 des deutschen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) schafft einen speziellen Schutzmechanismus. Im Insolvenzfall:

  • Fallen die Reserve-Assets nicht in die Insolvenzmasse

  • Ein externer Liquidator wird bestellt

  • Die Tokenhalter werden vorrangig und anteilig befriedigt

Das geht weit über das hinaus, was Nutzer von Offshore-Stablecoins gewohnt sind.

4. Die Rechte der Halter – und ihre Grenzen

a) Rückgaberecht

Kernstück jedes E-Geld-Tokens ist das Rückgaberecht nach Artikel 49 MiCAR. CHFAU-Halter können den Token jederzeit zum Nennwert gegen CHF zurückgeben.

Aber: Die Rückgabe setzt voraus:

  • Erfolgreiches KYC/AML-Screening

  • Bankkonto auf Namen des Antragstellers

  • Sitz in einem zugelassenen Land (immerhin 26 EU-Staaten)

Praktisch bedeutet das: Die Rückgabe funktioniert nur für Nutzer, die sich identifizieren lassen. Anonyme Wallet-Besitzer können nicht direkt bei AllUnity einlösen – sie sind auf den Sekundärmarkt angewiesen.

b) Haftungsbeschränkungen

Die AGB (ab Seite 13 des Whitepapers) enthalten detaillierte Haftungsregeln:

  • Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

  • Haftungshöchstsumme: 0,1% des ausstehenden Volumens, max. CHF 5 Mio. pro Jahr

  • Ausnahme: Zwingende Haftung nach MiCAR (Artikel 52) geht vor

5. Eingriffsmöglichkeiten des Emittenten

Ein oft übersehener Punkt: Das Whitepaper räumt AllUnity weitreichende Eingriffsrechte ein.

„Reasons for Intervention“ umfassen:

  • AML/Sanktionsverstösse

  • Verstoss gegen die CHFAU-Bedingungen

  • Reputationsschäden für den Emittenten

  • Anordnungen von Behörden

Mögliche Massnahmen:

  • Sperrung von Transfers (Blacklisting)

  • Sperrung des Wallet-Zugriffs

  • Einbehaltung der Rückzahlung

  • Meldung an Behörden

Das ist technisch über Smart Contracts implementiert und bedeutet: AllUnity kann Tokens einfrieren, wenn sie auf sanktionierte Adressen gelangen oder von solchen gehalten werden.

6. Der Primär- und Sekundärmarkt

CHFAU wird nicht direkt an Endkunden ausgegeben.

Primärmarkt: Nur „Verified Institutions“ (geprüfte Institutionen) können CHFAU direkt von AllUnity beziehen. Eine Liste findet sich auf allunity.com/partners.

Sekundärmarkt: Der öffentliche Handel erfolgt über Listing Venues (Börsen). AllUnity warnt ausdrücklich davor, CHFAU ausserhalb dieser Plattformen zu erwerben – wegen Fälschungsrisiken.

7. Technische Basis und Konsensmechanismen

AllUnity setzt auf zwei Blockchains:

Ethereum:

  • Proof-of-Stake (seit „The Merge“)

  • Validator-System mit 32 ETH Mindesteinsatz

  • Energieverbrauch laut Whitepaper: vernachlässigbar gegenüber PoW

Solana:

  • Kombination aus Proof-of-History (PoH) und Proof-of-Stake

  • Hohe Transaktionsdurchsatz, niedrige Gebühren

  • Validator-Wahl basierend auf SOL-Einsatz

8. Nachhaltigkeitskennzahlen

Die MiCAR verpflichtet erstmals zur Offenlegung von Umweltauswirkungen. AllUnity liefert Daten für den Zeitraum Februar 2026 bis Februar 2027:

  • Energieverbrauch: 448,5 kWh (geschätzt, anteilig für CHFAU-Transaktionen)

  • Erneuerbare Energien: 36,68 %

  • Energieintensität: 0,00004 kWh pro Transaktion

  • Treibhausgasintensität: 0,00001 Einheiten

Die Berechnungen basieren auf Schätzmodellen, da der genaue Anteil von CHFAU am Netzwerkverbrauch nicht direkt messbar ist.

9. Risiken – transparent benannt

Das Whitepaper listet auf über 15 Seiten Risiken auf. Die wichtigsten:

Emittentenrisiken:

  • Insolvenzrisiko (abgemildert durch getrennte Vermögen)

  • Gegenparteirisiken (Banken, Verwahrer)

  • Marktrisiken (Zinsänderungen, Nachfrage)

  • IT- und Cyberrisiken

Tokenrisiken:

  • Sekundärmarktpreisabweichungen (obwohl 1:1-Rückgaberecht)

  • Unterdeckungsrisiko (wenn Reserven nicht ausreichen)

  • Liquiditätsrisiko bei Massenrückgaben

  • Verlustrisiko (privater Schlüssel, falsche Wallet)

Technologierisiken:

  • 51%-Attacken

  • Forks

  • Smart-Contract-Schwachstellen

  • Settlement-Endgültigkeit (irreversible Fehltransfers)

10. Was bedeutet das für die Schweiz?

Die Schweiz verfügt über eigene Stablecoin-Projekte – etwa den CHF-Token der SDX oder verschiedene privat emittierte Lösungen. Doch eine MiCAR-regulierte CHF-Stablecoin ist neu.

Vorteile für Schweizer Nutzer:

  • Höchste regulatorische Standards (BaFin/EU)

  • Insolvenzfestigkeit nach deutschem Recht

  • 1:1-Rückgaberecht

  • Handel an regulierten Börsen

Nachteile/Hürden:

  • Rückgabe nur nach KYC

  • Keine Anonymität

  • Emittent in Deutschland (keine Schweizer Aufsicht)

  • Keine Einlagensicherung (weder nach EU-noch CH-Recht)

11. Fazit: Solides Produkt – aber kein Ersatz für Bargeld

CHFAU ist kein klassisches Kryptogeld im Sinne von Bitcoin. Es ist elektronisches Geld in moderner Verpackung. Die Stärken liegen im regulatorischen Rahmen: Noch nie war eine CHF-Stablecoin so gut gegen Emittenteninsolvenz geschützt.

Die Schwächen liegen in der Natur der Sache: Wer CHFAU hält, vertraut letztlich auf AllUnity, die BaFin und das deutsche Rechtssystem. Das ist kein Vorwurf, sondern eine bewusste Designentscheidung: CHFAU will kein „Trustless“-System sein, sondern ein reguliertes Zahlungsmittel.

Ob sich CHFAU am Markt durchsetzt, wird davon abhängen, ob Akzeptanzstellen (Händler, Börsen, Plattformen) den Token annehmen. Die Liste der Partner unter allunity.com/partners wird zeigen, ob die grosse Namen hinter dem Projekt auch tatsächlich Nutzung bringen.

 

Quellen / Whitepaper

By Christian Mäder

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