Die AllUnity GmbH bringt mit CHFAU die erste unter der EU-Wemrverordnung (MiCAR) regulierte Swiss-Franken-Stablecoin auf den Markt. Das Whitepaper, das der deutschen Finanzaufsicht BaFin am 19. Januar 2026 vorgelegt wurde, offenbart ein bemerkenswert hohes Schutzniveau für Nutzer – aber auch klare Grenzen.

Die Schweiz gilt als Krypto-Nation – doch die erste vollständig regulierte Stablecoin in Schweizer Franken kommt aus Deutschland. Genauer gesagt aus Frankfurt am Main. Die AllUnity GmbH, ein E-Geld-Institut mit BaFin-Lizenz, hat am 25. Februar 2026 ihr MiCAR-konformes Whitepaper für den „CHFAU“ genannten Token veröffentlicht. Einen Tag später startete das öffentliche Angebot.
Wir haben das 46-seitige Dokument für Sie analysiert. Die wichtigsten Erkenntnisse.
1. Was ist CHFAU überhaupt?
CHFAU ist ein E-Geld-Token (EMT) im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Ziffer 7 MiCAR. Das bedeutet: Rechtlich handelt es sich nicht um Kryptowährung im klassischen Sinne, sondern um elektronisches Geld in Token-Form.
Die Kernfakten:
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Denomination: 1:1 an den Schweizer Franken gebunden
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Wert: 1 CHF = 1 CHFAU (Nennwert-Parität)
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Ausgabe: Auf Ethereum und Solana
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Emittent: AllUnity GmbH (Frankfurt)
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Aufsicht: BaFin (Deutschland)
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Angebotsbeginn: 26. Februar 2026
2. Wer steckt dahinter?
AllUnity wurde 2024 gegründet und verfügt über prominente Aktionäre im Hintergrund – vermittelt über die Muttergesellschaft Global Tokenization Holdings Ltd.:
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DWS Group GmbH & Co. KGaA (Deutsche-Bank-Tochter)
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Galaxy Digital Holdings Ltd. (Nasdaq-notiert)
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Flow Traders Ltd. (Euronext-notiert)
Die Gesellschaft besitzt eine vollwertige E-Geld-Institut-Lizenz gemäss Artikel 48 MiCAR in Verbindung mit dem deutschen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Geschäftsführung liegt bei Alexander Höptner (CEO) und Simon Seiter (CFO/CPO).
3. Das Besondere: Einlagen- und Anlegerschutz auf neuem Niveau
Anders als bei unregulierten Stablecoins (etwa USDT oder USDC ausserhalb der EU) unterliegt CHFAU strengen europäischen Schutzvorschriften.
a) Reserve-Assets (CHFAU Reserves)
Alle von AllUnity erhaltenen Gelder werden:
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Entweder als Bardepot in CHF
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Oder in hochliquiden CHF-Anleihen (HQLAs) gehalten
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Getrennt vom Betriebsvermögen (Insolvenzfestigkeit)
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Bei regulierten EU-Kreditinstituten verwahrt
b) Insolvenzschutz nach deutschem Recht
Besonders bemerkenswert: § 28 des deutschen Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) schafft einen speziellen Schutzmechanismus. Im Insolvenzfall:
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Fallen die Reserve-Assets nicht in die Insolvenzmasse
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Ein externer Liquidator wird bestellt
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Die Tokenhalter werden vorrangig und anteilig befriedigt
Das geht weit über das hinaus, was Nutzer von Offshore-Stablecoins gewohnt sind.
4. Die Rechte der Halter – und ihre Grenzen
a) Rückgaberecht
Kernstück jedes E-Geld-Tokens ist das Rückgaberecht nach Artikel 49 MiCAR. CHFAU-Halter können den Token jederzeit zum Nennwert gegen CHF zurückgeben.
Aber: Die Rückgabe setzt voraus:
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Erfolgreiches KYC/AML-Screening
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Bankkonto auf Namen des Antragstellers
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Sitz in einem zugelassenen Land (immerhin 26 EU-Staaten)
Praktisch bedeutet das: Die Rückgabe funktioniert nur für Nutzer, die sich identifizieren lassen. Anonyme Wallet-Besitzer können nicht direkt bei AllUnity einlösen – sie sind auf den Sekundärmarkt angewiesen.
b) Haftungsbeschränkungen
Die AGB (ab Seite 13 des Whitepapers) enthalten detaillierte Haftungsregeln:
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Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
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Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
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Haftungshöchstsumme: 0,1% des ausstehenden Volumens, max. CHF 5 Mio. pro Jahr
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Ausnahme: Zwingende Haftung nach MiCAR (Artikel 52) geht vor
5. Eingriffsmöglichkeiten des Emittenten
Ein oft übersehener Punkt: Das Whitepaper räumt AllUnity weitreichende Eingriffsrechte ein.
„Reasons for Intervention“ umfassen:
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AML/Sanktionsverstösse
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Verstoss gegen die CHFAU-Bedingungen
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Reputationsschäden für den Emittenten
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Anordnungen von Behörden
Mögliche Massnahmen:
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Sperrung von Transfers (Blacklisting)
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Sperrung des Wallet-Zugriffs
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Einbehaltung der Rückzahlung
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Meldung an Behörden
Das ist technisch über Smart Contracts implementiert und bedeutet: AllUnity kann Tokens einfrieren, wenn sie auf sanktionierte Adressen gelangen oder von solchen gehalten werden.
6. Der Primär- und Sekundärmarkt
CHFAU wird nicht direkt an Endkunden ausgegeben.
Primärmarkt: Nur „Verified Institutions“ (geprüfte Institutionen) können CHFAU direkt von AllUnity beziehen. Eine Liste findet sich auf allunity.com/partners.
Sekundärmarkt: Der öffentliche Handel erfolgt über Listing Venues (Börsen). AllUnity warnt ausdrücklich davor, CHFAU ausserhalb dieser Plattformen zu erwerben – wegen Fälschungsrisiken.
7. Technische Basis und Konsensmechanismen
AllUnity setzt auf zwei Blockchains:
Ethereum:
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Proof-of-Stake (seit „The Merge“)
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Validator-System mit 32 ETH Mindesteinsatz
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Energieverbrauch laut Whitepaper: vernachlässigbar gegenüber PoW
Solana:
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Kombination aus Proof-of-History (PoH) und Proof-of-Stake
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Hohe Transaktionsdurchsatz, niedrige Gebühren
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Validator-Wahl basierend auf SOL-Einsatz
8. Nachhaltigkeitskennzahlen
Die MiCAR verpflichtet erstmals zur Offenlegung von Umweltauswirkungen. AllUnity liefert Daten für den Zeitraum Februar 2026 bis Februar 2027:
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Energieverbrauch: 448,5 kWh (geschätzt, anteilig für CHFAU-Transaktionen)
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Erneuerbare Energien: 36,68 %
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Energieintensität: 0,00004 kWh pro Transaktion
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Treibhausgasintensität: 0,00001 Einheiten
Die Berechnungen basieren auf Schätzmodellen, da der genaue Anteil von CHFAU am Netzwerkverbrauch nicht direkt messbar ist.
9. Risiken – transparent benannt
Das Whitepaper listet auf über 15 Seiten Risiken auf. Die wichtigsten:
Emittentenrisiken:
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Insolvenzrisiko (abgemildert durch getrennte Vermögen)
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Gegenparteirisiken (Banken, Verwahrer)
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Marktrisiken (Zinsänderungen, Nachfrage)
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IT- und Cyberrisiken
Tokenrisiken:
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Sekundärmarktpreisabweichungen (obwohl 1:1-Rückgaberecht)
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Unterdeckungsrisiko (wenn Reserven nicht ausreichen)
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Liquiditätsrisiko bei Massenrückgaben
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Verlustrisiko (privater Schlüssel, falsche Wallet)
Technologierisiken:
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51%-Attacken
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Forks
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Smart-Contract-Schwachstellen
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Settlement-Endgültigkeit (irreversible Fehltransfers)
10. Was bedeutet das für die Schweiz?
Die Schweiz verfügt über eigene Stablecoin-Projekte – etwa den CHF-Token der SDX oder verschiedene privat emittierte Lösungen. Doch eine MiCAR-regulierte CHF-Stablecoin ist neu.
Vorteile für Schweizer Nutzer:
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Höchste regulatorische Standards (BaFin/EU)
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Insolvenzfestigkeit nach deutschem Recht
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1:1-Rückgaberecht
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Handel an regulierten Börsen
Nachteile/Hürden:
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Rückgabe nur nach KYC
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Keine Anonymität
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Emittent in Deutschland (keine Schweizer Aufsicht)
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Keine Einlagensicherung (weder nach EU-noch CH-Recht)
11. Fazit: Solides Produkt – aber kein Ersatz für Bargeld
CHFAU ist kein klassisches Kryptogeld im Sinne von Bitcoin. Es ist elektronisches Geld in moderner Verpackung. Die Stärken liegen im regulatorischen Rahmen: Noch nie war eine CHF-Stablecoin so gut gegen Emittenteninsolvenz geschützt.
Die Schwächen liegen in der Natur der Sache: Wer CHFAU hält, vertraut letztlich auf AllUnity, die BaFin und das deutsche Rechtssystem. Das ist kein Vorwurf, sondern eine bewusste Designentscheidung: CHFAU will kein „Trustless“-System sein, sondern ein reguliertes Zahlungsmittel.
Ob sich CHFAU am Markt durchsetzt, wird davon abhängen, ob Akzeptanzstellen (Händler, Börsen, Plattformen) den Token annehmen. Die Liste der Partner unter allunity.com/partners wird zeigen, ob die grosse Namen hinter dem Projekt auch tatsächlich Nutzung bringen.
Quellen / Whitepaper
- CHFAU AllUnity White-Paper_v1.1 (PDF)
- allunity.com/whitepaper/
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