Manchmal wird die Vergangenheit erst richtig interessant, wenn man sie mit ein bisschen Abstand betrachtet. So auch im Fall von Morgan Stanley und dem Edelmetallhandel Anfang der 2000er Jahre. Stellen Sie sich vor: Sie kaufen Goldbarren bei einer großen Investmentbank, zahlen brav Lagergebühren – und dann stellt sich heraus, dass das Gold möglicherweise gar nicht existiert. Genau das war der Kern der Klage, die 2005 gegen Morgan Stanley eingereicht wurde.
Der Kläger Selwyn Silberblatt, ein Anleger aus Maine, fühlte sich betrogen, als er erkannte, dass die Bank entweder gar kein Gold für ihn gekauft hatte oder nur andere, weniger wertvolle Investitionen hielt. Die Vorwürfe betrafen alle Kunden, die zwischen 1986 und 2007 Edelmetalle bei Morgan Stanley DW Inc. erworben hatten.
Morgan Stanley wies die Anschuldigungen zurück, entschied sich aber 2007 zu einem Vergleich über 4,4 Millionen US-Dollar, darunter 1,5 Millionen in bar und 2,9 Millionen US-Dollar in weiteren Leistungen. In ihrer Erklärung betonte die Bank, dass sie die Vorwürfe nicht anerkennt, sich aber den Aufwand und die Ablenkung eines langwierigen Gerichtsprozesses sparen wollte.
Dieser Vorfall erinnert daran, dass „Besitz auf dem Papier“ nicht immer gleichbedeutend mit physischem Besitz ist – eine Lehre, die Anleger im Edelmetallgeschäft auch heute noch ernst nehmen.
Papiersilber: Was passiert, wenn alle ihre Silberbarren auf einmal auslösen wollen?







