Fr.. Jan. 23rd, 2026

Der Gedanke klingt verlockend: Man nimmt einen echten 10‑Franken‑Schein oder eine 20‑Dollar‑Note und druckt darauf ein kleines Bitcoin‑Logo, einen QR‑Code oder eine Botschaft. Guerilla‑Marketing mit maximaler Aufmerksamkeit. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort: In beiden Ländern ist es rechtlich heikel – und in einem davon definitiv strafbar.

🇨🇭 Schweiz: Bedrucken von echten Banknoten ist nicht erlaubt

Die Schweiz hat sehr klare Regeln. Entscheidend sind diese Punkte:

1. Banknoten dürfen nicht „verändert“ werden

Schweizer Banknoten sind laut Gesetz geschützte Wertträger. Jede „Veränderung“ oder „Beschädigung“ an einer Note, die den Eindruck erweckt, sie sei manipuliert, kann unter Art. 244 StGB (Verfälschen von Geld) fallen.
Das gilt auch, wenn die Note noch echt ist — denn jede absichtliche Veränderung kann als Verfälschung interpretiert werden.

2. Marketing‑Stempel oder Logos gelten als unzulässige Modifikation

Ein Bitcoin‑Stempel, ein gedrucktes Logo, ein QR‑Code oder ein Schriftzug verändert die Note so, dass sie nicht mehr dem Originalzustand entspricht.

3. Absicht spielt keine Rolle

Es ist egal, ob du keine Fälschungsabsicht hast und die Note im Umlauf bleiben kann. Das Gesetz zielt auf den Schutz des Erscheinungsbildes der Banknote ab.

Fazit Schweiz:

Nein. Echte Schweizer Banknoten zu bedrucken oder zu bestempeln ist illegal, auch wenn es nur Marketing ist.

🇺🇸 USA: Bedrucken ist strafbar, wenn die Note anschließend im Umlauf bleibt

In den USA ist die Lage klar geregelt:

1. 18 U.S. Code § 333 verbietet es, Banknoten absichtlich zu „verstümmeln, zu schneiden, zu entstellen, zu verkleinern oder zu verändern“,

wenn dies dazu führt, dass sie
– nicht mehr für den Umlauf geeignet ist
oder
– einen falschen Eindruck erweckt.

Ein aufgedrucktes Bitcoin‑Logo zählt als disfigurement.

2. Absicht, „den Umlauf zu verhindern“, ist der Schlüsselsatz

Wenn du 100 Dollar‑Notas bedruckst und wieder in Umlauf bringst, verstößt du gegen Bundesrecht.
Würdest du einzelne Noten privat beschädigen und nicht wiederverwenden, wäre es juristisch weniger schwerwiegend — aber immer noch verboten.

3. Marketing‑Stempel auf Dollar‑Noten wurde bereits mehrfach strafrechtlich verfolgt

Beispiele:

  • politische Botschaften

  • Werbung

  • religiöse Stempel („Where’s George?“ ist nur erlaubt, weil NICHT auf die Note gedruckt wird, sondern die Seriennummer digital erfasst wird)

Fazit USA:

Ja. Das Bedrucken von Dollar‑Noten ist illegal, sobald sie weiter im Umlauf bleiben.

Was bedeutet das konkret für Bitcoin‑Marketing?

Nicht erlaubt:

  • echtes Geld mit Bitcoin‑Logo bedrucken

  • QR‑Codes auf Geldscheine drucken

  • Bitcoin‑Stempel auf echte Noten setzen

  • Noten für Marketingaktionen verändern und wieder ausgeben

Erlaubt:

  • Replika‑Scheine, Coupon‑Scheine oder Fake‑Banknoten drucken – sofern klar unterscheidbar

  • Sticker oder Flyer, die wie Geld aussehen, aber eindeutig keine Banknoten sind

  • „Art money“ auf komplett anderem Material und anderer Größe

Kurz gesagt:

❌ US‑Dollar bedrucken → illegal

❌ Schweizer Franken bedrucken → illegal

❌ Guerilla‑Marketing auf echten Banknoten → illegal

✔️ Alternative: Fake‑Banknoten oder „Bitcoin‑Bills“ drucken (klar markiert und kein Falschgeld)

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