Die Frage, ob Schweizer Kantone und Gemeinden Bitcoin oder andere Kryptowährungen in ihre Bilanz aufnehmen dürfen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Angesichts der wachsenden institutionellen Akzeptanz digitaler Vermögenswerte – und der Tatsache, dass Länder wie die USA, El Salvador oder Liechtenstein bereits auf rechtliche Klarheit setzen – stellt sich auch für die Schweiz die Frage nach der buchhalterischen und rechtlichen Grundlage.
Grundsätzlich können Kantone und Gemeinden in der Schweiz nur dann Vermögenswerte halten, wenn sie dafür eine gesetzliche Grundlage haben und die Grundsätze der Sicherheit, Liquidität und Werterhaltung gewahrt bleiben. Diese Prinzipien sind im Finanzhaushaltsrecht verankert und sollen verhindern, dass öffentliche Gelder spekulativen Risiken ausgesetzt werden. Bitcoin, trotz seines deflationären Charakters und seiner wachsenden Anerkennung als digitales Gold, gilt aus buchhalterischer Sicht bislang nicht als Währung, sondern als immaterieller Vermögenswert – ähnlich wie Software oder Patente.
Das bedeutet: Eine Gemeinde dürfte Bitcoin nur dann erwerben, wenn dies im Rahmen ihrer Finanzordnung erlaubt ist und klar geregelt wird, wie die Bewertung, Verwahrung und Risikokontrolle erfolgt. In der Praxis wäre dazu ein Beschluss des zuständigen Parlaments oder Gemeinderats erforderlich, begleitet von einer Anpassung der Buchführungspraxis. Auch die kantonale Aufsicht müsste zustimmen.
Einige Schweizer Gemeinden – etwa Zug – akzeptieren bereits Bitcoin als Zahlungsmittel für Gebühren und Steuern, doch dabei werden die Beträge umgehend in Schweizer Franken umgetauscht. Das Halten von Bitcoin als Anlage oder Rücklage geht deutlich weiter und berührt Fragen der Finanzaufsicht und Rechnungslegung. Die Richtlinien der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS), die in vielen Kantonen gelten, sehen bislang keine eindeutige Bilanzierungsvorschrift für Kryptowährungen vor.
In der Theorie könnten Kantone oder Gemeinden also Bitcoin in ihre Bilanz aufnehmen – sofern sie die nötigen rechtlichen Anpassungen vornehmen und die Risiken transparent offenlegen. Praktisch jedoch dürfte dies vorerst kaum geschehen, da der politische Wille und die regulatorische Klarheit fehlen. Doch je mehr institutionelle Anleger – etwa Pensionskassen oder börsennotierte Unternehmen – Bitcoin in ihre Bilanzen integrieren, desto stärker wächst der Druck auf den öffentlichen Sektor, nachzuziehen.
Vielleicht wird also eines Tages auch ein Schweizer Kanton, wie einst der „Crypto Valley“-Kanton Zug, als Erster den Schritt wagen – und Bitcoin nicht nur akzeptieren, sondern auch buchhalterisch verankern.







