So.. Mai 25th, 2025

Bitcoin wird oft als digitales Gold gesehen – ein knappes Gut ohne zentrales Emittentenrisiko. In Zeiten von Inflation und Negativzinsen sehen manche Unternehmen Bitcoin als möglichen Inflationsschutz und Portfolio-Diversifikation. Bitcoin-Verehrer heben hervor, dass die feste Obergrenze von 21 Millionen BTC sowie die globale Akzeptanz das Vertrauen in das System stärken. Kritiker weisen jedoch auf die hohe Volatilität hin: Kursschwankungen von 10 Prozent an einem Tag sind keine Seltenheit. Firmen müssen also abwägen, ob sie ein bis fünf Prozent ihrer Barreserven in dieses spekulative Asset investieren – als Ergänzung zu traditionellen Währungen oder Geldmarktanlagen.

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

FINMA-Klassifizierung: Die FINMA unterteilt Token nach Funktion in Zahlungs-, Nutzungs- und Anlage-Token. Bitcoin zählt zu den Zahlungs-Token. Für einen Schweizer Betrieb genügt beim reinen An- und Verkauf keine Finanzmarkt-Bewilligung, anders als bei Krypto-Banken oder Brokern. Jedoch müssen KYC-/AML-Anforderungen eingehalten werden, etwa die Identifikation bei Transaktionen über 1 000 CHF.

Buchhalterische Einordnung: Es gibt keine Sondervorschrift, Kryptowährungen müssen geordnet als Vermögenswerte bilanziert werden. Experten empfehlen, Bitcoin – ähnlich wie Wertschriften oder immaterielle Vermögenswerte – getrennt auszuweisen. Das Obligationenrecht sieht vor, dass Aktiven grundsätzlich zu Anschaffungskosten erfasst und dann nach handelsrechtlichen Regeln bewertet werden. Die Praxis erlaubt allerdings eine Neubewertung zum Marktwert zum Abschlussstichtag, gestützt auf offizielle Kurstabellen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Als Zahlungsmittel gelten Bitcoins in der Schweiz nicht; sie dürfen daher nicht als „Kasse“ gebucht werden.

Organe und Statuten: Entscheidungen über Investitionen liegen beim Verwaltungsrat oder der Geschäftsleitung. Die Anlagepolitik muss den Aktionärsinteressen und Statuten entsprechen. Hier können etwa nachhaltigkeits- oder umweltbezogene Vorgaben – wie kein stromintensives Mining – festgelegt sein. Nach Schweizer Recht muss die Liquidität sichergestellt bleiben – Firmen dürfen also ihre Zahlungsfähigkeit nicht gefährden, wenn sie Liquidität in Bitcoin anlegen.

Steuerliche Behandlung

Vermögenssteuer: Kryptobestände zählen zum steuerbaren Vermögen. Am Stichtag – meist der 31. Dezember – sind Bitcoins mit dem aktuellen Marktwert zu deklarieren. Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich offizielle Jahresendkurse für die gängigsten Kryptowährungen. Diese Kurse dienen als Bemessungsgrundlage.

Gewinnsteuer: Veräußert eine Firma Bitcoin mit Gewinn, gehört der Ertrag zum zu versteuernden Gewinn. Im Gegensatz zu Privatanlegern gibt es für Unternehmen keine Ausnahme für Kapitalgewinne. Jeder realisierte Kursgewinn erhöht den steuerbaren Gewinn, Verluste können als Aufwand den Gewinn mindern. Einzige Ausnahme: Verluste durch Diebstahl oder Betrug reduzieren nur das steuerbare Vermögen.

Mehrwertsteuer: Der Kauf oder Verkauf von Bitcoin ist in der Regel mehrwertsteuerfrei, da er zivilrechtlich einer Devisentransaktion gleichgestellt wird.

Verrechnungssteuer und Stempelabgaben: Erträge aus Bitcoin, etwa durch Staking oder Airdrops, sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Zudem unterliegen bestimmte Finanzdienstleistungen mit Kryptowährungen, wie etwa Tokenemissionen, den üblichen Stempelsteuern.

Praktische Umsetzung

Kauf von Bitcoin: Schweizer Firmen können Bitcoin über verschiedene Kanäle erwerben. Regulierte Anbieter wie Banken oder Finanzplattformen bieten mittlerweile Krypto-Services an. Dort wird der Handel wie bei Aktien über das E-Banking oder telefonisch abgewickelt – mit FINMA-Aufsicht. Es gibt auch spezialisierte Broker und Handelsplätze wie Bitcoin Suisse oder Bity. Für größere Summen nutzen Unternehmen OTC-Desks (Over-the-Counter), um Markteinfluss zu vermeiden. Wichtig ist eine saubere Dokumentation jeder Transaktion.

Aufbewahrung: Nach dem Kauf stellt sich die Frage der sicheren Verwahrung. Die sicherste Methode ist Cold Storage – physische Speicherung der Private Keys auf einem vom Internet getrennten Gerät. Noch sicherer sind Multisignature-Lösungen, bei denen mehrere Schlüssel freigegeben werden müssen. Viele Firmen übergeben die Verwahrung an Dienstleister mit Tresorlösungen. Entscheidend ist, dass klare Verantwortlichkeiten und Backups existieren. Bei Eigenverwaltung trägt die Firma das volle Risiko.

Interne Prozesse: Unternehmen sollten klare Richtlinien erstellen, die Zuständigkeiten, Transaktionslimite und Kontrollmechanismen festlegen. Üblich sind monatliche Berichte über Bitcoin-Bestände, schriftliche Anlagerichtlinien und Freigabeprozesse durch den Verwaltungsrat oder CFO. Buchhalter und Revisoren müssen jederzeit nachvollziehen können, welche Menge an Bitcoin im Unternehmensbesitz ist. Die Liquidität muss laut Gesetz jederzeit gewährleistet bleiben.

Chancen und Risiken

Chancen: Bitcoin bietet Diversifikation und Inflationsschutz. Die Performance der letzten Jahre zeigt großes Renditepotenzial. Befürworter nennen es digitales Gold: Die feste Obergrenze von 21 Millionen Bitcoins soll langfristig Wertstabilität verleihen. Zudem erleichtert die Blockchain-Technologie grenzüberschreitende Zahlungen. Das wachsende Interesse von Institutionen stärkt das Vertrauen.

Risiken: Die gravierendste Gefahr ist die hohe Volatilität. Starke Kursschwankungen können bei realisierten Beständen zu massiven Gewinnen oder Verlusten führen. Bitcoin besitzt keinen inneren Wert; ein plötzlicher Nachfragerückgang könnte den Marktpreis einbrechen lassen. Sicherheitsrisiken wie Hacks oder Verlust von Private Keys sind real. Hinzu kommen rechtliche Unsicherheiten und mögliche Reputationsrisiken. Unternehmen müssen zudem stets die Liquidität sicherstellen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Eine kleine Allokation – etwa ein bis fünf Prozent – kann attraktiv sein, darüber hinaus steigt das Risiko deutlich.

Fazit

Bitcoin kann für Schweizer Firmen ein interessantes Anlageinstrument sein – als Beimischung zur Firmenreserve oder langfristige Wertspeicherung. Rechtlich ist der Rahmen grundsätzlich gegeben, aber Sorgfalt und Struktur sind unerlässlich. Wer investiert, muss sowohl steuerlich als auch bilanziell korrekt vorgehen und darf die Risiken nicht unterschätzen. Der digitale Schatz mag verlockend sein – doch er verlangt Disziplin, Fachwissen und eine klare Strategie.

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