Sa.. März 22nd, 2025

In der Schweiz läuft die Frist zur Einreichung der Steuererklärung bis zum 31. März. Für diejenigen, die mehr Zeit benötigen, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Doch was bedeutet dies für Bitcoin und Krypto-Investoren?

Wichtige Punkte für Krypto-Anleger:

  • Bitcoin und Vermögenssteuer: Bitcoin unterliegt der Vermögenssteuer in der Schweiz. Allerdings gibt es keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin müssen nicht versteuert werden, solange sie als privates Vermögen gelten.

  • Mining, Staking und Krypto-Lending: Einnahmen aus Mining, Staking und Krypto-Lending gelten als Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden. Diese Tätigkeiten unterliegen der Einkommenssteuer.

  • Trading: Wer regelmäßig und aktiv mit Kryptowährungen handelt, könnte als gewerblicher Händler eingestuft werden. In diesem Fall unterliegt der Gewinn aus dem Trading der Einkommenssteuer.

  • Fehlende Deklaration: Es ist ratsam, Krypto-Bestände oder Gewinne, die noch nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, nachzumelden. Eine rechtzeitige Meldung vermeidet mögliche Probleme.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt angegeben werden. Die ultimative Steuer-Checkliste für 2025 ist hier verfügbar:

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Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet am 31. März – oder eine Fristverlängerung kann beantragt werden.

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