Die Haltung der EU zum digitalen Zahlungsverkehr hat dazu beigetragen, diesen sicherer, schneller und billiger zu machen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Allerdings sind die Prüfer auch auf zwei problematische Aspekte gestoßen, die Eingriffe bei der Festlegung von Preisen und den Austausch von Kontodaten betreffen. Zum einen sei die Europäische Kommission nicht verpflichtet, die Preisinterventionen der EU – insbesondere bei Kartengebühren – regelmäßig zu überprüfen. Zum anderen könne der kostenlose Austausch von Kontodaten falsche Anreize setzen, wenn es darum gehe, im Rahmen des sogenannten Open Banking in der EU hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.
Der Wert digitaler Zahlungen im Einzelhandel in der EU hat sich zwischen 2017 und 2023 mehr als verdoppelt und 2023 die Marke von einer Billion Euro überschritten. Da der digitale Zahlungsverkehr für ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarkts, vor allem über Grenzen hinweg, äußerst wichtig ist, muss die EU dafür sorgen, dass digitale Zahlungen effizient und wirksam abgewickelt werden. Was beispielsweise die Kartengebühren betrifft, so schätzen die Prüfer, dass die Verbraucher in der EU im Jahr 2023 zwischen fünf und sechs Milliarden Euro gezahlt haben.
Die Preisinterventionen der EU zielen darauf ab, schädliche Auswirkungen unlauteren Wettbewerbs zu begrenzen oder zum Vorteil der Verbraucher bestimmte politische Ziele zu erreichen. Im Rahmen des digitalen Zahlungsverkehrssystems der EU umfassen solche Eingriffe die Obergrenze für Interbankenentgelte bei Kartenzahlungen, das Verbot von Aufschlägen für Kartenzahlungen und SEPA-Zahlungen (d. h. Überweisungen im Euro-Zahlungsraum), unentgeltliche Open-Banking-Dienste und Preisparität zwischen grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen.
„Wir haben festgestellt, dass in den grundlegenden Rechtsakten über digitale Zahlungen nicht klar geregelt ist, wie beurteilt werden soll, ob Preisinterventionen gerechtfertigt sind oder wie lange sie gelten sollten. Außerdem sind keine regelmäßigen Überprüfungen solcher Eingriffe vorgeschrieben“
so Ildikó Gáll-Pelcz, die als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig ist.
„Bei einigen der Interventionen im Bereich Kartenzahlungen konnte die Europäische Kommission nicht nachweisen, dass die positiven Auswirkungen für die Verbraucher die negativen eindeutig überwiegen.“
In diesem Zusammenhang stellen die Prüfer auch fest, dass schlecht gestaltete Preisinterventionen zu Unwirtschaftlichkeit für Zahlungsdienstleister führen, Angebot und Nachfrage auf dem Markt verzerren und sich im schlimmsten Fall negativ auf Verbraucher und Händler auswirken können.
Zu den Auswirkungen der EU-Politik für den digitalen Zahlungsverkehr lägen kaum Erkenntnisse vor, da die Kommission kein wirksames Überwachungssystem eingerichtet habe und – was noch schwerer wiege – nicht einmal Zugang zu den einschlägigen Daten habe. Verschiedene EU-Maßnahmen schienen jedoch geeignet, die Transparenz, Geschwindigkeit und Kosten von Zahlungen zu verbessern.
Die Prüfer ermittelten außerdem zwei zentrale Probleme bei den EU-Vorschriften für Open Banking: Zum einen die Verpflichtung, Drittanbietern kostenlos Zugang zu Kundendaten zu gewähren, mit der Folge, dass die kontoführenden Institute womöglich keinen Anreiz hätten, hochwertige Dienste zu erbringen. Zum anderen das Fehlen standardisierter technischer Schnittstellen, wodurch Drittanbieter daran gehindert würden, diese Daten abzurufen. Darüber hinaus werde Open Banking bisher nur auf nationaler Ebene umgesetzt und überwacht, sodass auf EU-Ebene keine harten Daten dazu vorlägen.
Schließlich habe die Kommission ihre Bemühungen um die Bekämpfung der Diskriminierung von Zahlungskonten aufgrund ihres Standorts zwar verstärkt, doch würden nach wie vor Zahlungen abgelehnt, die von einem ausländischen Konto stammten. Obwohl eine solche Diskriminierung nach der SEPA-Verordnung verboten sei, stelle dies für die Verbraucher in der EU nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar. Der Kampf gegen dieses Problem werde durch Regelungslücken bei der Durchsetzung und bei der Zusammenarbeit der nationalen Behörden beeinträchtigt.
Hintergrundinformationen
Die EU verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen für digitale Zahlungen, der im Laufe der letzten 10 Jahre erweitert und überarbeitet wurde, um den raschen Entwicklungen in der Branche Rechnung zu tragen.
2022 leitete die Europäische Kommission eine Überprüfung der Anwendung und der Auswirkungen der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) ein, mit der die ersten Vorschriften für das Open Banking in der EU eingeführt wurden.
Unter Berücksichtigung der wichtigsten Ergebnisse dieser Überprüfung legte die Kommission 2023 einen Gesetzesvorschlag vor, um die Regelungen der EU für den Zahlungsverkehr zu verbessern. Neben einer geänderten Richtlinie über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste (der PSD3) legte die Kommission auch eine Verordnung über Zahlungsdienste in der EU (die PSR) vor.
Angesichts von Bedenken hinsichtlich des begrenzten Wettbewerbs auf dem EU-Markt für Kartenzahlungen startete die Europäische Kommission 2024 eine Marktstudie, um potenziell marktverzerrende Praktiken wie unfaire Handelsbedingungen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die wichtigsten Wirtschaftsakteure zu untersuchen. Die Studie ist noch nicht abgeschlossen.
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