In der Schweiz kämpfen fast eine halbe Million Menschen mit Schulden. Diese Woche hat das Parlament neue Maßnahmen diskutiert, die Betroffenen langfristig helfen könnten, ihre finanzielle Belastung zu lindern, wie Le News berichtete.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern führt eine Privatinsolvenz in der Schweiz nicht zur vollständigen Entschuldung. Sobald alle Vermögenswerte liquidiert sind, erhalten die Gläubiger lediglich Schuldscheine über die verbleibenden Beträge. Zwar beendet dies die laufenden Schuldenverfahren und erlaubt es Betroffenen, ihr Einkommen vollständig zu behalten, jedoch können später erworbene Vermögenswerte oder Erbschaften weiterhin von Gläubigern eingefordert werden.
Zusätzlich ist es in der Schweiz möglich, Schulden aus einem insolventen Nachlass zu erben. Dies kann zwar durch eine Ausschlagung des Erbes vermieden werden, allerdings ist dieser Prozess komplex und erfordert genaue Kenntnisse sowie fristgerechte Anträge.
Die Kritik am System und mögliche Lösungen
Die größte Kritik richtet sich gegen die Unmöglichkeit, Schulden dauerhaft durch eine Privatinsolvenz zu löschen. Eine mögliche Lösung wurde von der Grünen-Politikerin Céline Vara vorgeschlagen: Ein System zeitlich begrenzter Lohnabzüge, nach deren Ablauf verbleibende Schulden erlassen werden.
Andere Parlamentarier, wie Jean-Luc Addor von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), mahnen jedoch zur Vorsicht. Es sei wichtig, eine Balance zwischen dem Schutz von Schuldnern und den Interessen der Gläubiger zu finden.
Zu den weiteren diskutierten Ideen gehört, die Beträge zu begrenzen, die Krankenkassen von insolventen Personen zurückfordern können. Außerdem könnte geprüft werden, ob Steuern in die Mindestbeträge aufgenommen werden, die Menschen für ihre Grundbedürfnisse benötigen.
Hoffnung für eine entlastende Reform
Für viele überschuldete Menschen, die keine realistische Aussicht haben, sich durch Einkommen zu entschulden, könnten diese Maßnahmen ein Hoffnungsschimmer sein. Die Debatten im Bundesparlament zeigen, dass das Thema ernst genommen wird. Ob und wann jedoch konkrete Änderungen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.
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