Fr.. Jan. 23rd, 2026

Wenn es um das Einsammeln von Spenden geht, werden plötzlich alle innovativ. Neuerdings akzeptiert der polarisierende Donald J. Trump Wahlkampfspenden in Form von digitalen Währungen wie Bitcoin. Donald John Trump ist ein US-amerikanischer Unternehmer, Entertainer und Politiker der Republikanischen Partei, der von 2017 bis 2021 der 45. Präsident der Vereinigten Staaten war. Donald Trump kandidiert in diesem Jahr 2024 erneut für das Amt des Präsidenten der USA.

Mit seiner Akzeptanz ist Donald J. Trump allerdings nicht ganz alleine. Das akzeptieren von Spenden in Bitcoin hat schon fast Tradition: Austin Peterson, Andrew Yang und Robert F. Kennedy jr, um nur einige aktuelle Beispiele zu nennen. Es gibt also durchaus Politiker, die gegenüber Bitcoin aufgeschlossen sind.

Trump hat sich zudem kürzlich auf einem Kongress in den USA äusserst positiv zum Thema Bitcoin geäussert: Diese neue Technologie soll vor allem in den USA stattfinden. Bitcoins sollen in den USA produziert werden. Wie das genau gemeint ist, sei mal dahingestellt. Aber die USA und allen voran Texas haben einige der Mininig-Firmen aus China und Kasachstan nach Texas geholt. Hier die Rede von Donald J. Trump auf Twitter:

Im Weiteren soll Bitcoin möglichst wenig reguliert werden und zudem ist Donald J. Trump vehement gegen die Schaffung einer CBDC, also einer digitalen, von einer Zentralbank produzierten, Währung. Allerdings muss man all diese Aussagen mit Vorsicht geniessen; es sind Wahlversprechen. Und zudem gibt es in den USA ja noch das Parlament, also den Senat und das Repräsentantenhaus, gerade wenn es um die Schaffung und den Erlass von Bills rsp. von Gesetzen geht.

DISCLAIMER: Schweizer aufgepasst!

Als Schweizer rsp. Ausländer sind Spenden für die US-Politik nicht erlaubt. Selbst wer es schafft, eine Spende zu senden, wird nicht erfolgreich sein. Nicht erlaubte Spenden gehen in einen anderen Topf und werden für gemeinnützige Zwecke eingesetzt.

Kann ein Ausländer eine Wahlkampfspende im US-Wahlkampf tätigen?

In den Vereinigten Staaten ist das Wahlkampffinanzierungssystem strengen Regelungen unterworfen, um die Integrität und Transparenz des demokratischen Prozesses zu gewährleisten. Eine wichtige Frage, die oft aufkommt, betrifft die Beteiligung von Ausländern an der Finanzierung von Wahlkämpfen. Darf ein Ausländer eine Wahlkampfspende im US-Wahlkampf tätigen? Die Antwort ist eindeutig: Nein.

Rechtlicher Hintergrund

Das US-amerikanische Wahlrecht, insbesondere das Federal Election Campaign Act (FECA), legt fest, dass ausländische Staatsangehörige keine Beiträge, Spenden oder andere wertvolle Leistungen für Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlen leisten dürfen. Diese Regelung wurde durch das Bipartisan Campaign Reform Act von 2002 (BCRA) weiter verschärft und durch zahlreiche Gerichtsurteile bestätigt.

Laut dem Federal Election Commission (FEC), der für die Durchsetzung dieser Gesetze zuständigen Behörde, umfasst das Verbot nicht nur direkte Geldspenden, sondern auch Sachleistungen, Darlehen, und jede andere Form von Unterstützung, die als „Wert“ betrachtet werden könnte.

Wer gilt als „Ausländer“?

Die Definition eines „Ausländers“ im Sinne des FECA ist breit gefasst. Sie umfasst:

  • Einzelpersonen, die keine US-Staatsbürger sind und keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) besitzen.
  • Ausländische Unternehmen und Organisationen, einschliesslich multinationaler Konzerne, die ausserhalb der USA ansässig sind oder von ausländischen Staatsangehörigen kontrolliert werden.
  • Ausländische Regierungen und politische Parteien.

Diese Definition stellt sicher, dass jede Form von ausländischem Einfluss auf US-Wahlen minimiert wird.

Konsequenzen bei Verstössen

Verstösse gegen diese Vorschriften können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl die Empfänger der unzulässigen Spenden als auch die Spender selbst können strafrechtlich verfolgt werden. Sanktionen können Geldstrafen, Gefängnisstrafen und die Aberkennung von Wahlkampfgeldern umfassen.

Ein prominentes Beispiel für die Durchsetzung dieser Gesetze ist der Fall von Dinesh D’Souza, einem konservativen Kommentator, der 2014 verurteilt wurde, weil er über Strohmänner illegale Wahlkampfspenden geleistet hatte. Obwohl D’Souza selbst kein Ausländer ist, verdeutlicht dieser Fall die rigorose Haltung der US-Behörden gegenüber jeglichen Verstössen gegen Wahlkampffinanzierungsgesetze.

Ausnahmen und Grauzonen

Obwohl die Regelungen klar sind, gibt es immer wieder Versuche, Schlupflöcher zu finden. Beispielsweise können Ausländer, die rechtmässig in den USA arbeiten, durch ihre US-amerikanischen Geschäftstätigkeiten indirekt Einfluss nehmen, indem sie Unternehmensmittel nutzen, die nicht eindeutig als ausländisch klassifiziert werden. Solche Fälle befinden sich oft in einer rechtlichen Grauzone und werden individuell geprüft.

Eine weitere komplexe Situation ergibt sich aus der Nutzung von Super-PACs (Political Action Committees), die unbegrenzte Summen Gelds ausgeben können, solange sie nicht direkt mit einem Kandidaten kooperieren. Während die direkte Finanzierung durch Ausländer auch hier verboten ist, sind die Mechanismen der Überwachung und Durchsetzung oft weniger transparent und schwer zu kontrollieren.

Fazit

Die strikten Regelungen des US-Wahlrechts sollen sicherstellen, dass nur US-Bürger und rechtmässig ansässige Personen die Wahlkämpfe finanziell unterstützen können. Diese Massnahmen sind essenziell, um den Einfluss ausländischer Akteure auf den demokratischen Prozess zu minimieren und die Integrität der Wahlen zu bewahren. Verstösse gegen diese Vorschriften werden rigoros verfolgt und bestraft, um eine faire und unabhängige Wahl sicherzustellen.

Quellen:

By Christian Mäder

Publisher and Founder >> Christian Mäder auf LinkedIn

One thought on “US-Wahlkampf: DONALD J. TRUMP akzeptiert Spenden in Bitcoin”
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