Mi. Dez 4th, 2024

Was in vielen Ländern schon gang und gäbe ist, soll nun auch in der Schweiz möglich werden: Die rein digitale Firmengründung: Firmen in der Schweiz sollen komplett digital gegründet werden können. Dieser Meinung sind der National- und der Ständerat, die einer entsprechenden Motion von Andri Silberschmidt zustimmen. Heute sei es nicht möglich, ohne Medienbruch eine Unternehmung zu gründen, begründet der Zürcher FDP-Nationalrat seinen Vorstoss. Aufgrund der bestehenden Bürokratie benötige die Gründung einer Firma im besten Fall mehrere Tage, was wiederum zu Mehrkosten führe.

„Dank einer digitalen Gründung können die Kosten auf Seite der Unternehmung aber auch auf Seite der Verwaltung reduziert werden.“

Mit Annahme des Vorstosses erhält der Bundesrat nun den Auftrag, digitale Firmengründungen zu fördern, berichten die Parlamentsdienste.

Begründung der Motion:

Es ist heute nicht möglich, ohne Medienbruch eine Unternehmung zu gründen. Die Gründung einer Firma benötigt im besten Fall mehrere Tage, was mit der bestehenden Bürokratie erklärbar ist. Die Länge und Umstände einer Gründung führen direkt zu Mehrkosten, ohne zwingend die Qualität der Gründungen zu beeinflussen. Dank einer digitalen Gründung können die Kosten auf Seite der Unternehmung aber auch auf Seite der Verwaltung reduziert werden. Neben der Anpassung der rechtlichen Grundlagen, soll eruiert werden, wie der Gründungsprozess generell beschleunigt werden kann – zum Beispiel dank einer besseren Koordination der betroffenen Ämter.

Die Digitalisierung soll sämtliche Prozesse einer Unternehmensgründung umfassen – dies beginnt bei der Dokumenteinreichung (Kapitaleinzahlungsbestätigung, Gründungsdokumente) beim Notariat, geht über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister.

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verbreitung der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, die Einführung einer digitalen öffentlichen Urkunde (EÖBG) wie auch die Aktivierung des Schweizerischen Registers der Urkundspersonen (UPReg) durch die Kantone zur Zielerreichung der Motion zu unterstützen.

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