Die Vervielfachung der im Netz durchgeführten Operationen führt heutzutage dazu, dass immer öfter sensible Informationen ausgetauscht werden. Die Frage nach dem gebotenen Sicherheitsniveau ist mehr als berechtigt, wenn man eine Vertrauensbasis für diesen Austausch schaffen will. Heute gibt es zahlreiche Ansätze mit sehr unterschiedlichen Gewährstufen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Darunter sticht die qualifizierte elektronische Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats hervor und wird als der höchste Sicherheitsstandard auf europäischer Ebene angesehen.
Qualifizierte elektronische Signatur: Ein entscheidendes Werkzeug für den Finanzsektor
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die wirksamste Methode, um die Identität einer Person zu belegen und ihr den Zugriff auf den Inhalt eines Dokuments zu gewähren. Die QES bietet ein Höchstmaß an Sicherheit und erzielt dadurch Vertrauen. Etwas komplexer als andere Formen der elektronischen Signatur, ist die QES noch rechtskräftiger als die traditionelle handschriftliche Unterschrift. Die qualifizierte elektronische Signatur wird mit einem qualifizierten Zertifikat versehen, das die Identität des Unterzeichners bescheinigt. Dieses Zertifikat besteht aus einem elektronischen Dokument, das die Daten des Unterzeichners und die Validierung der Unterschrift mit der Identität der Person verbindet. Das Zertifikat muss von einer qualifizierten Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein. Diese Form der Unterschrift ist daher im Streitfall vor Gericht nicht anfechtbar. Sie gilt als gültiger und fälschungssicherer Nachweis.
„Die qualifizierte elektronische Signatur stellt dadurch Weichen, die es besonders Unternehmen im Finanzsektor ermöglichen, verschiedene Vorgänge aus der Ferne in jedem Land der Europäischen Union durchzuführen, etwa das Onboarding von Neukunden oder die Unterzeichnung von Hypothekenverträgen. Die QES demokratisiert die digitale Identität und macht sie sicherer, stärker und leichter zugänglich als je zuvor“
sagt Iván Nabalón, CEO von Electronic IDentification, einem namhaften europäischen Anbieter von qualifizierten Vertrauensdiensten.

Unter Einhaltung der eIDAS-Verordnung umfasst die qualifizierte elektronische Signatur also alle Merkmale der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, darunter etwa die eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner und die Tatsache, dass sie nicht übertragbar ist und dass sie mit dem zu signierenden Dokument so verknüpft ist, dass die Signatur und das Dokument später nicht geändert werden können.
Sich auf einen vertrauenswürdigen Partner verlassen
Aus diesen Elementen wird deutlich, dass die qualifizierte elektronische Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats eine starke Garantie für einen sicheren digitalen Austausch darstellt. Aus diesem Grund beginnen Unternehmen und systemrelevante Organisationen aus verschiedenen Branchen (Banken, Behörden, Gesundheitswesen usw.), diesen Standard zu übernehmen. Derzeit ist Electronic IDentification der einzige qualifizierte Vertrauensdienstanbieter, der eine qualifizierte elektronische Signatur auf der Grundlage von Videoidentifizierung ausstellen kann, die die Anforderungen des europäischen eIDAS-Standard sowie die Richtlinien AML5 und AML6 und die von BAFIN (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland), FMA (Finanzmarktaufsicht in Österreich) und FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht in der Schweiz) gesetzten Kriterien erfüllt.
In einer Zeit, in der europäische Normen zu einer Notwendigkeit für den Aufbau eines kontinentalen digitalen Vertrauensraums werden, ist es von grundlegender Bedeutung, dass Wirtschaftsakteure und Institutionen auf fortschrittliche und bewährte Lösungen setzen, die diesen entsprechen. Die qualifizierte elektronische Signatur auf der Grundlage eines qualifizierten Zertifikats ist das Herzstück dieses Wandels und sollte sich schnell zu einem wesentlichen Standard entwickeln.








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