Do. Apr 25th, 2024

Das Papier konzentriert sich auf die (soweit wir wissen) erste und einzige Äußerung bezüglich der Frage von Kryptowährungen in der Srl. Nach einer Einführung über die möglichen Auswirkungen, die Blockchain und die Distributed-Ledger-Technik auf das Firmenrecht haben können, analyisert der Auto den Fall des Initial Coin Offerings, an dem sich das Problem zeige. Tokens entstünden oft durch „Eintragung“ von Termingeschäften und würden so zu Kryptowährung, was wiederum ein Problem darstellen, wenn diese Güter vor allem in der Srl übertragen werden.

Blockchain-Technologie und Firmenrecht
Die Entwicklung der in mehrfacher Hinsicht revolutionären Blockchain-Technologie, die auf der Distributed-Ledger-Technik basiert, eröffnet neue Perspektiven und Probleme für das Firmenrecht, auch das italienische. Das bestätigt sich durch die Ausführungen in den Kommentaren, die angeblich, soweit wir wissen, die ersten und einzigen Äußeren zur Frage der Verlässlichkeit von Kryptowährungen in Kapitalfirmen sind.

Was die Probleme anbetrifft, die die Blockchain-Technologie im Hinblick auf das Firmenrecht darstellt und in dem die damit verbundenen Gebühren festgelegt sind, sollte nicht vergessen werden, dass die Regierung in Italien angefangen hat, die Kryptowährungen und Smart-Contracts inhärenten Eigenschaften anzusprechen. Die Blockchain-Technologie hat jedoch noch wesentlich weitere Anwendungsfelder (die alle unter den generischen Begriff der sog. Fintech fallen), die wiederum neben der Frage unter Berücksichtigung der Kryptowährung als Beitragsgegenstand auch die Finanzmärkte, die Zirkulationssphäre (aber auch Garantien und Zusagen), Kapitalbeteiligung an Risikokapital bis hin zu Kredit- oder „Hybrid“-Kapital umfassen, sowie die Ausübung des Wahlrechts, Transaktionen nahestehender Unternehmen, Crowdfunding-Vorgänge durch Initial Coin Offerings, Ausgabe von Tokens, Firmen- und geistiges Eigentum, das Prinzip der Angemessenheit der Strukturen und Cybersicherheit bis zu Zahlungsdienstleistungen usw.

Ein Beispielfall

Una Srl stimmt einer bezahlten Kapitalerhöhung zu, indem sie diesen Teil des Beitrags teilt sowie durch Kunstwerke, die alle in Kryptowährungen erfolgen. Als Grundlage der Weigerung führt der Notar an, dass aufgrund der Volatilität Kryptowährungen „keine konkrete Ermessung des Betrags ermöglichen, die zur Freigabe des versprochenen Kapitalzuwächse bestimmt sind“ noch „die Gültigkeit des Beitrags widerspiegeln“.

Indem sie die Undurchsichtigkeit der Resolution leugnet, schloss die Regelung der ersten Instanz in der Begründung nicht die Seriosität von Kryptowährungen aus, führte aber dennoch eine konkrete Bewertung der Seriosität einer bestimmten virtuellen Währung durch. Tatsächlich gab das Gericht an, dass „die Eignung der Kategorie von Gütern, die durch Kryptowährungen repräsentiert würden ein Anlageelement darstellen, dass für die Leistung eines Kapitalbeitrags einer Srl geeignet sei, dass aber die eigentlich in diesem Falle übertragene Ware unter den Begriff der Kunst falle. Verwenden Sie die Immediate Bitcoin Wallet für Ihre Bitcoin-Ersparnisse.

Angesichts des oben Aufgeführten stellte das Gericht fest, welche Eigenschaften ein Gut haben muss, um übertragen werden zu können. Diese Eigenschaften wurden folgendermaßen festgelegt: 1) Möglichkeit der Einschätzung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zum Kaufzeitpunkt, unabhängig von weiteren Problemen, die mit potentiellen Fluktuationen des Wertes einhergehen und infolgedessen, Überprüfung des Bestehens eines Marktes für das besagte Gut, Vorbedingungen für Kaufvorgänge, die dann den Wert des Gutes selbst beeinflussen und somit die Schnelligkeit der Umwandlung in Geld; 2) Möglichkeit, dass das Gut zum „Ziel“ von Aggressionen seitens der Firmengläubiger wird.

Zu einer radikaleren Schlussfolgerung kam das Berufungsgericht, das, wie schon vorweggegriffen, im Grunde genommen ausschließt, dass Kryptowährungen eine Form der Beteiligung darstellen. Laut dem Richter des Berufungsgerichtes impliziert die funktionale Vergleichbarkeit derselben mit einer Währung („d.h. als Tauschmittel zum Handeln auf einem bestimmten Markt, Möglichkeit der Wertbestimmung, im Austausch gegen Waren und Dienstleistungen oder andere Güter, darunter auch Verhandlungen“), dass Kryptowährungen nicht als Waren betrachtet werden könnten. Dienste oder andere Güter könnten mithilfe dieses Geldes gekauft werden, sodass es geeignet sei, wirtschaftlich gesehen ein Gegenstand technischer Bewertung durch Anerkennung zu werden, und einem Tauschsystem für die „Kryptowährung“ unterliege, das stabil und leicht nachweisbar sei.

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