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Eine interdepartementale Arbeitsgruppe «Künstliche Intelligenz» hat im Auftrag des Bundesrats die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz und allfälligen Handlungsbedarf seitens des Bundes untersucht. Ein im Dezember 2019 vom Bundesrat zur Kenntnis genommener Bericht zeigt, dass die Schweiz für die Anwendung und die Herausforderungen von künstlicher Intelligenz grundsätzlich gut aufgestellt ist. In verschiedenen Bereichen besteht jedoch in unterschiedlichem Ausmasse Handlungsbedarf. Dieser ist erkannt und wird weitgehend bereits angegangen.

Der Bundesrat hat am 5. September 2018 seine Strategie Digitale Schweiz für die nächsten zwei Jahre verabschiedet. Ein Schwerpunkt darin sind die aktuellen Entwicklungen der künstlichen Intelligenz (KI). Dazu hat der Bundesrat zeitgleich mit der Verabschiedung der Strategie das WBF (SBFI) beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, um den Wissens- und Meinungsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung sicherzustellen und die Abstimmung von Positionen der Schweiz in internationalen Gremien zu ermöglichen.

17 Themen- und Politikbereiche

Die Arbeitsgruppe erhielt zudem den Auftrag, dem Bundesrat einen Bericht über die Herausforderungen der KI zu unterbreiten. Der Bericht sollte dabei auch eine Übersicht über bestehende Massnahmen mit Bezug zu KI darlegen sowie – auf Basis bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse – eine Einschätzung zu allfälligen neuen Handlungsfeldern vornehmen. Dabei sollten auch Überlegungen zu einem transparenten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz gemacht werden.

Der am 13. Dezember 2019 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht identifiziert Chancen und Herausforderungen der KI über sämtliche Zuständigkeitsbereiche der Bundesverwaltung hinweg und diskutiert möglichen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Im Zentrum stehen die Arbeiten zuständiger Fachämter zu spezifischen Herausforderungen von KI in 17 Themen- und Politikbereichen des Bundes.

Rechtsrahmen

Der Bericht zeigt, dass der bestehende Rechtsrahmen in der Schweiz gegenwärtig grundsätzlich geeignet ist, auch neue Anwendungen und Geschäftsmodelle im Bereich KI zu erfassen. Es drängen sich somit keine grundlegenden Anpassungen des Rechtsrahmens auf.

Gleichwohl entstehen derzeit Anwendungsmöglichkeiten für KI, welche die Rechtsordnung in spezifischen Themenbereichen herausfordern. Diesbezüglich zeigt die Analyse, dass in vielen Bereichen Klärungs- und gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht; etwa beim Einsatz von KI in der Mobilität, in der Sicherheitspolitik oder in der Bildung und Forschung. In den meisten Bereichen wurde jedoch bereits eine Vielzahl von Massnahmen aufgegleist, welche die Herausforderungen angehen.

Nächste Schritte

Aufgrund des im Bericht identifizierten zusätzlichen Handlungsbedarf hat der Bundesrat vier Massnahmen beschlossen. Im Bereich Völkerrecht sowie zur Nutzung von KI im Bereich der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung werden jeweils ein Bericht zur vertieften Abklärung in Auftrag gegeben. Zudem soll geprüft werden, wie für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung die Koordination verbessert werden kann.

Schliesslich soll die KI-relevante Politik als wesentlicher Bestandteil der Strategie «Digitale Schweiz» berücksichtigt werden. In diesem Kontext hat der Bundesrat das WBF beauftragt, die interdepartementalen Arbeiten fortzusetzen und bis Frühjahr 2020 strategische Leitlinien für den Bund auszuarbeiten.

Zur Bewältigung der Herausforderungen der KI kommen den Kompetenzen in Bildung und Forschung eine wichtige Rolle zu. Das SBFI wird daher im Rahmen der der BFI-Politik gewährleisten, dass die Akteure in Wissenschaft, Bildung und WTT auf diese Herausforderungen vorbereitet sind und den erforderlichen Kompetenzaufbau im Rahmen ihrer jeweiligen Digitalisierungsaktivitäten und -kompetenzen annehmen.

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