Di. Apr 23rd, 2024

Diese Woche kam der FINMA-Hammer: 1’000-Franken-Transaktionen über Kryptobörsen nur noch mit Identitätsnachweis! Am 7 Februar 2020 hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine neue Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen. Unter Berufung auf ein erhöhtes Risiko werden nicht identifizierte Transaktionen auf Kryptobörsen auf einen Schwellenwert in Höhe von 1.000 CHF (circa 1.020 USD) gesenkt.

Die Richtlinie basiert auf der Verabschiedung des Gesetzes über Finanzsituationen sowie des neuen Finanzdienstleistungsgesetzes. Die revidierte Verordnung gilt als Antwort der FINMA auf diese Gesetze. Bis zum 9. April 2020 wird eine Vernehmlassung für die Nachfolgeregelung durchgeführt.

Zu den wohl wichtigsten Änderungen gegenüber der Bestimmungen ist die Normalisierung der nationalen Vorschriften ab Juni 2019 mit der Financial Action Task Force sowie den Richtlinien der FATF. Die Transaktionsgrenze in Höhe von 1’000 CHF wurde dem internationalen Gremium für Kryptobörsen-Operationen festgelegt.

Vor diesem Hintergrund müssen in Zukunft alle Finanzanbieter, welche an den Transaktionen beteiligt sind, alle Daten sammeln, sofern der Handel den neu definierten Schwellenwert übersteigt. Zum Zweck der Überprüfung müssen die zusammengetragenen Informationen in regelmäßigen Abständen den zuständigen Behörden vorgelegt werden.

Die erlassene Richtlinie kann durchaus als Teil eines globalen Trends bewertet werden, um die Bekämpfung der Geldwäsche effizienter zu gestalten. In einer offiziellen Mitteilung der FINMA heißt es hierzu, dass die Umsetzung der Richtlinie den „erhöhten Geldwäscherei-Risiken“ Rechnung trage.

Im Bereich der Geldwäsche-Bekämpfung hat die Europäische Union eine fünfte Richtlinie („5AMLD“) bereits umgesetzt. Diese wird noch im laufenden Jahr in Kraft treten. Die Verordnung betrifft insbesondere einige Formen von Transaktionen bei Kryptowährungen. Sie schreibt in erster Linie eine wesentlich strengere Berichterstattung bei Kundeninformationen vor.

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