Do. Apr 25th, 2024

Sowohl für Private als auch für Behörden ist es heute schwierig, allfällige Rechtsansprüche im Internet einfach und wirksam geltend zu machen, weil oft unklar ist, an wen sich Betroffene eigentlich wenden müssen. Deshalb sollen Internetkonzerne neu in der Schweiz ein Zustelldomizil bezeichnen müssen:

Die Kommission beantragt ihrem die Annahme einer Motion aus dem Nationalrat, wonach der kommerzielle Internetplattformen neu ein obligatorisches Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen müssen (18.3306 n Mo. Nationalrat (Glättli)). Sie betrachtet die Motion als Ergänzung zu ihrer eigenen Motion 18.3379 (s Mo. Ständerat (RK-SR). Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland), welche von den Räten bereits an den Bundesrat überwiesen worden ist. Die Kommission erhofft sich von den neuen Regelungen eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet.

Skepsis gegenüber dem gewältem Modell bei der eID

Die Kommission hat die Beratung zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (18.049) begonnen und ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Das Gesetz sieht im Grundsatz eine Aufgabenteilung zwischen Privaten und dem Staat vor, die vom Nationalrat in der Frühjahrssession deutlich gutgeheissen wurde. Ein Rückweisungsantrag, welcher verlangt, dass die Herausgabe der E-ID als öffentliche Aufgabe zu definieren sei, die mittels Leistungsauftrag an Konzessionäre zu übertragen ist, wurde in der Kommission nur knapp mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission wird die Beratung des Gesetzes an ihrer nächsten Sitzung weiterführen.

Hier wird bereits Kritik laut:

Ein Twitter User meint allerdings, das Debakel bei der SuisseID habe gezeigt, dass eine Ausschreibung und Auslagerung an private Firmen sinnvoller sei:

Quellen:

Die Kommission hat am 15./16. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt. Wer die gesamten Infos möchte kann alles Detailiert in der Medienmitteilung vom 17. April nachlesen.

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