Do. Apr 25th, 2024

Die liechtensteinische Finanzmarktgesetzgebung kennt den Begriff der Krypto-Börse oder des Krypto-Exchange nicht. Hinsichtlich solcher Geschäftsmodelle ist daher jeweils im Einzelfall abzuklären, ob eine Bewilligungspflicht vorliegt.

Der Tausch zwischen Kryptowährungen und gesetzlicher Währung ist grds. als bewilligungsfrei einzustufen. Solche sog. „Wechselstuben“ unterliegen jedoch der Sorgfaltspflichtgesetzgebung.

Davon zu unterscheiden ist der Betrieb einer Plattform für den Handel mit Kryptowährungen, welcher ebenfalls grds. als bewilligungsfrei einzustufen ist und idR auch nicht unter die Sorgfaltspflichtgesetzgebung fällt.

Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr wird zunehmend digitalisiert. Mittlerweile werden zahlreiche elekronische Bezahl- und Überweisungsmethoden angeboten.

 

Universität Liechtenstein
Universität Liechtenstein

Crowdfunding/Crowdinvesting

Bei Crowdfunding handelt es sich um eine Finanzierungsform, bei der eine Person oder ein Unternehmen bei einer Vielzahl von Personen über spezielle Internetplattformen Geld für die Umsetzung einer Geschäftsidee sammelt.

Peer-to-Peer-Lending/Crowdlending

Beim Peer-to-Peer-Lending oder Crowdlending werden Kredite von Person zu Person (P2P) oder von mehreren Kreditgebern zu einer Person vermittelt.

Social-Trading/Copy-Trading

Social-Trading oder Copy-Trading ist eine Form der Geldanlage, bei der Anleger der Handelstrategie von anderen Anlegern folgen oder diese kopieren.

Robo-Advisor/Automatisierte Finanzberatung

RoboAdvisor erstellen aufgrund von Kundenprofil und Marktanalysen automatisiert Anlageportfolios und Anlagestrategien.

Crypto-Currencies

Kryptowährungen sind private, rein virtuelle Währungen, die keiner zentralen Kontrollstelle unterliegen. Technologisch basieren Kryptowährungen meist auf Blockchain, so beispielsweise auch die bekannten Bitcoins.

Derzeit unterstehen weder die Herstellung noch die Nutzung von virtuellen Währungen als Zahlungsmittel einer spezialgesetzlichen Bewilligungspflicht. Im Einzelfall kann eine solche jedoch, je nach Ausgestaltung des konkreten Geschäftsmodelles, bestehen.

 

Kurzzeit- und Nischenversicherungen

Im Versicherungsbereich werden vermehrt zeitlich beschränkte oder anlassbezogene, individuelle Versicherungen angeboten, die via mobilen Technologien abgeschlossen werden können.

 

Lichtenstein und die Token-Ökonomie – Kommt bald ein neues Gesetz?

Die Regierung möchte laut ihrem Chef Adrian Hasler neue Anreize schaffen. Ziel soll sein, Rechte aus dem analogen Finanzsektor auch für die digitale Umgebung anwendbar zu machen. Natürlich handelt es sich beim Vorhaben um das erste Blockchain-Gesetz des Landes. Ein wichtiger Begriff dabei: die Token-Ökonomie. Nicht zuletzt möchte der Kleinstaat Unternehmen vom Standort Liechtenstein als gute Adresse überzeugen und der Krypto-Branche durch eine klare Rechtslage sichere Bedingungen garantieren, wie es in aktuellen Medienberichten heißt.

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