Mi. Okt 9th, 2024

Ab 2019 können Interessierte die so genannte Fintech-Bewilligung beantragen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ist für die Erteilung dieser Bewilligung zuständig. Sie veröffentlicht zur Erleichterung des Gesuchprozesses eine Wegleitung.

Zur Förderung von innovativen Finanzunternehmen hat der Gesetzgeber mit der Fintech-Bewilligung (Personen nach Art. 1b Bankengesetz) eine Bewilligung mit erleichternden Anforderungen geschaffen. Der Bundesrat hat diese in der Bankenverordnung konkretisiert. Die Fintech-Bewilligung erlaubt Publikumseinlagen in der Höhe von maximal hundert Millionen Schweizer Franken entgegenzunehmen, wobei die Publikumseinlagen weder angelegt noch verzinst werden dürfen. Vorausgesetzt wird zudem, dass ein Institut mit Fintech-Bewilligung seinen Sitz und seine Geschäftstätigkeit in der Schweiz hat.

Die FINMA ist für die Erteilung der Fintech-Bewilligung zuständig. Sie wird diese Institute auch beaufsichtigen. Zur Erleichterung des Gesuchprozesses veröffentlicht die FINMA eine Wegleitung. Ausserdem können Interessierte ihr Projekt vor der Einreichung des Gesuchs anlässlich einer Sitzung der FINMA vorstellen.

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